Bitte lesen Sie das Gutachten im unten angefügten pdf-Anhang
mit freundlicher Genehmigung des DIJuF
Quelle:
DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.12.2011, V 6.100, erschienen in der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV: JAmt 2012, 35 (Heft 1)“
Bei der Beteiligung von Herkunftseltern im Hilfeplanprozess gibt es einige Herausforderungen an die fachliche Arbeit. An der Bruchstelle einer Fremdplatzierung von Kindern ist die vom KJHG geforderte Partizipation der Eltern wenig realisiert -- möglicherweise kann sie in vielen Fällen auch nicht wirklich realisiert werden.
Innerhalb des Jugendamtes finden sich in der Pflegekinderhilfe Schnittstellen und Spannungsfelder. Die Spannungsfelder werden besonders durch Vorurteile auf beiden Seiten gekennzeichnet. Das ganze wird noch gefördert durch unklare Botschaften an die Beteiligten. Wie kann man damit umgehen?
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
FASD-Konzept des Pflegekinderfachdienstes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim: Jugendamtsleitung und Fachkräfte pflegen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Pflegefamilien und deren Arbeit. Die Mitarbeiter nehmen Fortbildungen zum Thema FASD wahr und informieren sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen.
Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen
Pflegeeltern beizustehen.
Das erste Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Unzulässigkeit einer Personalunion von Fachkräften im Pflegekinderdienst und Amtsvormund-/Pflegschaft
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DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.12.2011, V 6.100, erschienen in der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV: JAmt 2012, 35 (Heft 1)“
DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2012 35.pdf