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Gute Arbeit ist die beste Reklame
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Das Landesjugendamt Rheinland hat eine "Arbeitshilfe zum Bewerberverfahren im Pflegekinderwesen" herausgegeben, um einheitlichere Handlungsstrategien für die praktische Arbeit zu erreichen. Die Arbeitshilfe entstand in Zusammenarbeit mit praxiserfahrenen Fachkräften. Als Vertreterin der Selbsthilfeverbände gehörte Henrike Hopp zur Arbeitsgruppe. Der folgende Auszug der Arbeitshilfe macht deutlich, wie wichtig zufriedene Pflegefamilien für die Werbung neuer Pflegeeltern sind.
Viele Bewerber haben schon Informationen aus dem Internet und manche auch durch Pflegeeltern und deren Verbände erhalten. Sie kommen nicht mehr unbedarft.
Die Bewerber bieten die Aufnahme eines Pflegekindes an - haben daran aber auch Erwartungen geknüpft. Eine gewisse „Kundenfreundlichkeit“ ist gefragt, denn Bewerber wollen wissen, auf was sie sich einlassen sollen, was von ihnen verlangt wird - und was sie an Hilfe bekommen.
Es hat sich gezeigt, dass die Hauptwerbeträger die Pflegeeltern selbst sind. Sind Pflegeeltern zufrieden, können sie diese Zufriedenheit auch vermitteln und Interessierte zu Bewerbungen bewegen.
Ein guter Pflegekinderdienst, der fachlich, kindzentriert und mit einer angemessenen Fallzahl arbeiten kann und ein ihn stützender Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) ist das Beste, was Pflegeeltern passieren kann. Erleben sie dies, dann können sie es verantworten, andere Personen für die Aufgabe als Pflegeeltern zu gewinnen. Das Beste, das hat sich bei allen Werbestrategien gezeigt, ist die Mund-zu-Mund-Propaganda der Pflegeeltern selbst.
Es ist hilfreich, wenn es ein überschaubares Konzept der Pflegekinderarbeit gibt. Wenn deutlich wird, wer welche Aufgaben erfüllt und wie die verschiedenen Bereiche miteinander arbeiten. Dies beginnt mit der Klärung der verschiedenen Zuständigkeiten:
- Für was ist der ASD zuständig, für was der Pflegekinderdienst?
- Gibt es gemeinsame Perspektiven?
Netzwerk des Pflegekinderwesens
Es ist notwendig, dass es ein Netzwerk des Pflegekinderwesens in der Region gibt, das man voneinander weiß und die (zukünftigen) Pflegeeltern darüber informiert
Beispiele:
- Familienbildungswerke oder Volkshochschulen, die sich in ihren Angeboten auch mit Pflegekinderthemen beschäftigen
- Beratungsstellen oder freie Berater
- Freie Träger - Diakonie, Caritas, SKF/M, Kinderschutzbund, AWO u.a.
- Pflegeelterngesprächskreise,
- Pflegefamilienvereine und Verbände
Ein Kooperationserfordernis ist die Unterstützung der Selbsthilfeinitiativen der Pflegeeltern.
Notwendig sind auch Absprachen und möglicherweise kooperatives gemeinsames Handeln bei Erfordernissen des Bewerberverfahrens z.B. gemeinsame Vorbereitungsseminare verschiedener Vermittlungsstellen
Es sollte auch möglich sein, dass die Bewerber, die bereits an einem anderen Ort oder durch einen anderen Träger Vorbereitungsseminare und Fortbildungen gemacht haben, diese von der jetzt zuständigen Vermittlungsstelle „anerkannt“ bekommen. Ebenso sollten durchlaufene Bewerberverfahren nach einem Umzug der Bewerber auch von der neuen Vermittlungsstelle akzeptiert werden.
Arbeitshilfe zum Bewerberverfahren im Pflegekinderwesen als PDF zum Download
„Auszug aus der „Arbeitshilfe zum Bewerberverfahren im Pflegekinderwesen“ herausgegeben vom Landesjugendamt Rheinland. Die gesamte Arbeitshilfe steht auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland (www.lvr.de) zum Download bereit.