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Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht?
Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im BGB § 1688 werden den Pflegeeltern Entscheidungsbefugnisse für den Alltag zugebilligt, damit überhaupt Erziehung und Alltagsbewältigung möglich ist. Alltagsentscheidungen bedeuten Entscheidungen für hier und jetzt. Grundsätzliche Entscheidungen mit zukünftigen oder entscheidenden Auswirkungen auf das Leben des Kindes obliegen dem Sorgeberechtigten im Rahmen von Grundentscheidungen.
Zum besseren Verständnis geben wir hier eine intensivere Betrachtung der Grundentscheidungen sowie der Alltagssorge an Beispielen aus dem alltäglichen Leben mit einem Pflegekind:
Aufenthaltsbestimmung:
Vormund (Grundentscheidungen):
- generelle Bestimmung des Aufenthaltes in der Pflegefamilie,
- Wechsel des Mündels in Fördereinrichtungen, Förderschule, Internate,
- Zustimmung bei ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung,
- An – und Abmeldung,
- Rückführung in die Ursprungsfamilie.
Pflegeeltern (Alltagssorge):
- Besuche bei Freunden, Verwandten, Urlaub,
- Klassenfahrten.
Gesundheitsfürsorge
Vormund (Grundentscheidungen):
- Einwilligung in medizinische Eingriffe nach Aufklärung der medizinischen Risiken,
- Zustimmung zum Drogentest,
- Zustimmung zum Aidstest,
- Zustimmung zur Blutentnahme, die nicht im Rahmen routinemäßiger ärztlicher,
- Untersuchungen durchgeführt werden,
- Zustimmung zu kosmetischen Eingriffen – Piercing, Tattoos (Einbringen einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung durch den Jugendlichen),
- Überwachung der Vorsorgeuntersuchungen und des Impfschutzes,
- Beantragung medizinischer Leistungen: Kuren, Therapien, Pflegegeldleistungen bei Krankenkassen, Schwerbehindertenausweis.
Pflegeeltern (Alltagssorge):
- Inanspruchnahme von Hausarzt und Fachärzten,
- Ausführungen der ärztlichen Anweisungen,
- Anforderungen von Attesten und Überweisungen,
- Teilnahme an Eltern-Kind-Kuren,
- Begleitung zu Therapien.
Bildung und Ausbildung
Vormund (Grundentscheidungen):
- Anmeldung zum Kindergarten,
- Entscheidung über die weiterführende Schulform,
- Anmeldung zur Schule,
- Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Schulausbildung,
- Ausbildungsfragen z.B. Lehrstelle.
Pflegeeltern (Alltagssorge):
- Vertreter in der Elternpflegschaft,
- Arbeitskreise des Kindes,
- Schulfahrten,
- Besuch der Elternsprechtage,
- Besuch der Elternabende,
- Termine mit Lehrern.
Religiöse Erziehung
Vormund (Grundentscheidungen):
- Entscheidung über die religiöse Zugehörigkeit.
- Der Vormund muss die religiöse Erziehung des Kindes entscheiden, wenn die zuvor sorgeberechtigten Eltern keine Entscheidung getroffen haben und eine religiöse Zugehörigkeit nun für das Mündel bedeutsam wird.
- Unterbringung eines Pflegekindes in einer passenden religiösen Pflegefamilie, wenn dies von den Eltern so gewünscht wird,
- Zustimmung zur Taufe und Kommunion,
- Zustimmung zu allen weiteren religiösen Entscheidungen bis zur religiösen Mündigkeit des Jugendlichen mit 14 Jahren.
Pflegeeltern (Alltagssorge):
- Religiöse Alltagsrituale - Beachten religiöser Sitten und Normen.
Ausschließliche Alltagssorge der Pflegeeltern (im Rahmen grundsätzlicher Verantwortung des Vormunds)
- Freizeitregelung,
- Erziehung des Kindes,
- Taschengeldregelung,
- Rechtsgeschäfte des alltäglichen Lebens (z.B. Kind wird zum Einkaufen geschickt).
Die Grundentscheidungen werden natürlich nicht wahllos an den Pflegeeltern vorbei getroffen. Diese Entscheidungen werden in Hilfeplangesprächen zwischen Jugendamt, sorgeberechtigten Herkunftseltern, Vormund und Pflegeeltern besprochen und vereinbart. Ergänzend zum §1688 BGB können Sorgeberechtigte den Pflegeeltern eine Vollmacht ausstellen, die ihnen erlaubt, bestimmte Entscheidungen für das Kind zu treffen.
Entscheidungen, bei denen im Zweifelsfall schwer zwischen Alltagsentscheidung und Grundentscheidung zu trennen ist, empfiehlt sich die Absprache mit dem Sorgeberechtigten oder die Rücksprache mit dem Pflegekinderdienst.
Vollmachten
Vorsicht bei Vollmachten!
In der Praxis des Pflegekinderwesens wird verhältnismäßig viel mit Vollmachten gearbeitet. Vollmachten werden von den Sorgerechtigte (Eltern oder Vormund) den Pflegeeltern geben, damit diese einige Angelegenheiten entscheiden und erledigen können. Ich möchte darauf hinweisen, dass solche Vollmachten nicht rechtssicher sind. Per einfacher Unterschrift lassen sich wichtige Entscheidungen für das Kind (Grundentscheidungen) nicht einfach übertragen. Diese Angelegenheiten gehören in den Verantwortungsbereich des Sorgeberechtigten und sollten daher auch wirklich von ihm erledigt und verantwortet werden.