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Herkunftseltern

Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.

Zur Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gibt es eine rechtliche Vereinbarung des Jugendamtes mit den Eltern des Kindes, soweit sie die Sorgeberechtigten sind. Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind - unabhängig davon, ob sie noch das Sorgerecht haben oder das Kind einen Vormund hat. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen - es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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