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Hilfe zur Erziehung im Ausland

Kann Hilfe zur Erziehung auch im Ausland gewährt werden? Rechtliche Informationen aus der Wissensdatenbank.

Eine Hilfe der Erziehung kann von einem Jugendamt nur sehr bedingt auch im Ausland gewährt werden. Im § 27 Abs. 2 SGB VIII heißt es deutlich: „Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.“

§ 27 Abs. 2 SGB VIII

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.

Weiterlesen: 
Begriffserklärung

Hilfe zur Erziehung als Angebot und Leistung des Jugendamtes

Rechtliche Informationen zur Hilfe zur Erziehung aus der Wissensdatenbank.
Letzte Aktualisierung am: 
08.07.2009

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