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Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe
Im Auftrag des Dialogforums Pflegekinderhilfe hat sich das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH ( ism Mainz) mit dem Schwerpunktthema „Beschwerderechte, - möglichkeiten und -wege von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Pflegeverhältnissen“ auseinandergesetzt – ein Thema, welches im Kontext der Debatten des Dialogforums schon lange diskutiert und dessen Bedeutung stets betont wurde. Zwar können einige Pflegekinderdienste bereits sehr gute Beispiele und gelingende Strukturen im Kontext von Beschwerderechten und -möglichkeiten vorweisen, bislang fehlte es jedoch an gesichertem, systematisiertem Wissen dazu.
Auszüge aus dem Fazit der Broschüre
V. Conclusio:
Das Thema der Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern in der Pflegekinderhilfe hat seit der Aufarbeitung von Übergriffen, Fehlverhalten und Machtmissbrauch in pädagogischen Institutionen auch im Kontext der Pflegekinderhilfe einen Bedeutungszuwachs in den Fachdebatten erhalten.
Während das Thema in der Heimerziehung schon seit geraumer Zeit diskutiert und in der Praxis deutlich vorangetrieben wurde, erscheint die Auseinandersetzung in der Pflegekinderhilfe noch sehr zögerlich zu sein: „Der Aufbau eines gesicherten Beschwerde- und Ombudssystems, bei dem die Pflegekinderhilfe mit ihren spezifischen Besonderheiten mitgedacht wird, gehört schon lange zu den zentralen Forderungen des Dialogforums Pflegekinderhilfe“. Wichtige Diskussionen wurden im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderhilfe in den Expert*innenrunden, in Länderforen sowie kommunalen Austauschforen erarbeitet, Nachholbedarfe adressiert und die Wichtigkeit der Bearbeitung des Themenfeldes verdeutlicht. „Beteiligung ebenso wie das Thema Ombudschaften und die Etablierung von Beschwerdesystemen sind nicht mehr wegzudenkende Themenfelder [aus der Pflegekinderhilfe]. Es braucht dennoch weiterhin die Förderung und den Ausbau dieser Thematiken, um alle Personen der Herkunftsfamilien-Pflegefamilien-Figuration tatsächlich individuell aktiv einbeziehen und unterstützen zu können“ (Metzdorf/Müller 2020: 6).
Trotz der Bedeutung, die diesen Themen beigemessen wird, wurde im Kontext dieser Ausarbeitung immer wieder die kritische Frage gestellt, ob für das spezifische Setting der Pflegekinderhilfe institutionelle Beschwerdemöglichkeiten passende seien. Spätestens jedoch mit der Aufarbeitung von Kinderschutzfällen in der Pflegekinderhilfe wurde deutlich, dass junge Menschen im Rahmen der Unterbringung nicht nur positive Erfahrungen machen, sondern ihnen mitunter Unrecht geschieht und Grenzen nicht nur überschritten, sondern deutlich verletzt werden. Auch wenn Fachdebatten den Handlungsbedarf betonen, bekräftigen solche Kinderschutzfälle die Notwendigkeit zum Aufbau von Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten für das spezifische Setting der Pflegekinderhilfe.
Die Ausführungen in diesem Diskussionspapier haben gezeigt, dass die Ausgestaltung von Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe einen komplexen Gegenstand beschreiben, der einerseits dem spezifischen Setting Rechnung tragen und andererseits in der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe verankert sein muss. Zusammenfassend lassen sich sieben Kernelemente für ein Anregungs- und Beschwerdemanagement in der Pflegekinderhilfe ableiten, die erst in ihrem Zusammenspiel und ihrer Aufeinanderbezogenheit wirksam werden können.
1. Damit Kinder und Jugendliche in der Pflegekinderhilfe sich überhaupt beschweren können,
müssen sie ihre Rechte sowie die Wege und die zuständigen Institutionen kennen. Hilfreich sind verständliche und aktuelle Informationsmaterialien oder APPs, die alters- und der kindlichen Entwicklung angepasst für alle zur Verfügung gestellt werden. Die Information gehört zu den Basisvoraussetzungen.
Allerdings reicht es nicht aus, Kindern oder Jugendlichen Papier in die Hand zu drücken; Information muss zu handhabbarem Wissen werden. Deshalb muss auch regelhaft mit den jungen Menschen zu diesem Thema gearbeitet werden. Dazu gehört auch zu klären, welche Anregungen und welche Beschwerden auf welchem Weg bearbeitet werden können. Es wird nicht die eine Stelle geben können, die für jegliche Anregungen und Beschwerden zuständig ist und diese wirksam bearbeiten kann. Die Erfahrungen von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Gewalt oder Diskriminierung müssen anders bearbeitet werden als Fragen zu Taschengeld, Elternkontakten oder Handynutzung.
Jede Beschwerde hat jedoch ihre Berechtigung. Allerdings muss geklärt werden, wo und in welcher Form sie bearbeitet wird. Viele Beschwerden haben unmittelbare Alltagsrelevanz für den Hilfeverlauf und das pädagogische Setting. Andere Beschwerden bedürfen einer besonderen Vertrauensbasis bis hin zur Sicherstellung des Kinderschutzes. Das Thema Anregung und Beschwerde muss deshalb grundsätzlich in der Infrastruktur der Pflegekinder bekannt und in Fachkonzepten verankert werden.
2. Pflegekinder sind Expert*innen in eigener Sache – so auch bei Anregungen und Beschwerden.
Werden Pflegekinder beteiligt und Selbstvertretungen gefördert, erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich aktiv bei ihren Anliegen einbringen. Oder anders formuliert, nutzen die besten Informationen nur wenig, wenn für die Betroffenen eine aktive Beteiligung in eigener Sache noch nie praktiziert wurde. So sind die Hürden deutlich höher, um Anliegen Gehör zu verschaffen. Hier zeigen sich insgesamt noch Defizite bei einer beteiligungsorientierten In-frastruktur in der Pflegekinderhilfe. Ein Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten ersetzt nicht Anregungs- und Beschwerdemodelle, stellt aber eine wesentliche Grundvoraussetzung hierfür dar. So sieht es auch die UN-Kinderrechtskonvention.
3. Die Pflegekinderhilfe stellt ein spezifisches Setting in den Hilfen zu Erziehung dar.
Kinder und Jugendliche leben für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer Familie. Familien sind keine formalen Organisationen, in denen Zuständigkeiten durch Ämter, Verfahren und Ressourcen verankert werden können. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zu Wohngruppen oder stationären Jugendhilfeeinrichtungen, die Zuständigkeiten benennen und Verfahren klären können (z.B. Wahl). Für den Bereich der Pflegekinder übersetzt bedeutet dies, dass Pflegekinder auf selbstgewählte Vertrauenspersonen zurückgreifen können, wenn sie Anregungen oder Beschwerden vorbringen wollen. Der öffentliche Jugendhilfeträger muss sicherstellen, dass Pflegekinder eine solche Vertrauensperson benennen und auch ändern können. Diese Vertrauenspersonen müssen Bestandteil der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe werden können. Mit diesem Ansatz wird noch weitgehend Neuland betreten.
4. Vertrauenspersonen sind kein Ersatz für Ombudsstellen.
Und Ombudsstellen ersetzen nicht die Vertrauenspersonen. Die Arbeit der Ombudsstellen liegt bislang noch eher auf anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe und befindet sich insgesamt noch im Aufbau. Daraus ergibt sich, mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz die Arbeit der Ombudsstellen auch in der Infrastruktur der Pflegekinder zu integrieren. Nur so lässt sich über Fachveranstaltungen, Fortbildungen und örtliche Arbeitsprozesse klären, welche Anregungen und Beschwerden von 42 Ombudsstellen, vom Fachdiensten der Jugendämter/Träger, von den Vormund*innen oder Eltern bearbeitet werden müssen, beziehungsweise wie ein Zusammenwirken möglich wird – falls im Einzelfall erforderlich.
5. Der Hilfeplanungsprozess ist das etablierte Verfahren für Beteiligung, Kommunikation und Aushandlung.
Theoretisch können und sollen hier alle Anregungen und Beschwerden einen „sicheren“ Ort finden. Allerdings sind der Hilfeprozess und auch das Hilfeplanungsgespräch oft überfrachtet mit einer Vielzahl an Themen, Aufgaben und Funktionen. Nicht immer ist das Setting für junge Menschen geeignet, um in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen ihre Anliegen vorzutragen. Mit Blick auf die Etablierung von Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten gilt es auch das Hilfeplanverfahren weiterzuentwickeln.
6. Anregung und Beschwerde stellen ein eigenes Fachkonzept für alle Akteur*innen in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe dar.
Dieses Fachkonzept gilt es zu entwickeln und regelhaft in die kommunale Praxis zu implementieren. Die vorangehenden Punkte 1-5 sind Bestandteil dieser Fachkonzepte.
7. Die Implementierung von Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in die Infrastruktur der Pflegekinderhilfe ist voraussetzungsreich.
Dazu gehören Zeitressourcen bei den Fachdiensten und Akteur*innen ebenso wie Materialien, Netzwerkstrukturen vor Ort und Fortbildungsmöglichkeiten.
Aus fachlicher Perspektive sind im Kontext der Pflegekinderhilfe Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten stärker zu forcieren und vor Ort die jeweiligen Möglichkeiten – gemeinsam mit den jungen Menschen – auf- bzw. auszubauen. Dabei gilt es das Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“ (Zitat aus einem Expert*inneninterview, eigene Erhebung) zu berücksichtigen. Auch weiterhin wird eine Auseinandersetzung mit dem Thema nötig sein, um die Chancen bzw. das Potenzial von Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in den Vordergrund zu rücken und Vorbehalte abzubauen. Denn wenn Pflegekinder die Möglichkeit haben, Anregungen zu äußern oder sich zu beschweren, diese Möglichkeit kennen und davon Gebrauch machen, kann gegebenenfalls rechtzeitig auf Missstände hingewiesen werden, können rechtzeitig Maßnahmen ergriffen und frühzeitige Interventionen eingeleitet werden.
Dafür muss nicht nur jungen Menschen in Pflegefamilien, sondern auch Fachkräften, Pflegeeltern und Eltern die Angst vor dem Thema genommen werden. Denn: Wenn kleinere Beschwerden bereits geäußert werden, können größere Probleme leichter sichtbar oder deren Entstehung verhindert werden. Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten sind keine Kann-Option, sondern eine fachliche Notwendigkeit, die durch die Ergänzung neuer rechtlicher Regelungen im Zuge der SGB VIII-Reform auch rechtlich untermauert und abgesichert ist. Es stellt sich daher nicht mehr die Frage, ob es einer Ausgestaltung bedarf, sondern wie eine Ausgestaltung aussehen kann. Dies wird zudem die Chance bieten, stärker voneinander zu lernen, Ideen zu Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der Pflegekinderhilfe zu übertragen und auf die Strukturen jeweils vor Ort anzupassen.
von:
Neuer Anlauf - neues Glück?