Sie sind hier

14.03.2022
Hinweis

Aufnahme ukrainischer Kinder

„Bitte die offiziellen Wege einhalten!“

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. macht auf mögliche Gefahren und Nachteile aufmerksam, wenn Kinder aus der Ukraine - mit oder ohne Behinderung - nur über private Initiativen in Familien untergebracht werden. Der Bundesverband weist darauf hin, dass im Rahmen der Schutzrechte der Kinder Vermittlung von Kindern nur durch Jugendämter oder von ihnen legitimierte Jugendhilfeträger erfolgen sollte.

Hinweise des Bundesverbandes zum Schutz von Kindern aus der Ukraine

Angesichts der zahlreichen privaten Initiativen, aus der Ukraine geflüchtete Kinder in Familien unterzubringen, macht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) auf Nachteile und Gefahren aufmerksam. „Der in Deutschland geltende Schutzauftrag für Kinder und die Vergabe des Aufenthaltsstatus’ gebieten es, dass unbegleitete minderjährige Kinder aus der Ukraine ausschließlich über offizielle Kanäle in Familien vermittelt werden – also über Jugendämter, möglicherweise mit Unterstützung durch freie Jugendhilfeträger“, betont die BbP-Vorsitzende Kerstin Held.

„Schnelle Hilfe ist zwar wichtig, aber sie muss auch gut und sicher sein“, unterstreicht Kerstin Held. „Kinder müssen vor Gefahren etwa durch unseriöse Angebote geschützt werden. Und um Nachteile zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass ihnen ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wird. Auch die Familien, die diesen Kindern eine Perspektive bieten möchten, brauchen Rechtssicherheit und Beratung.“

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. erhält derzeit immer mehr Anfragen, wie geholfen werden kann. „Pflegefamilien zeigen eine hohe Bereitschaft zur Unterstützung“, berichtet Kerstin Held. „Jeder möchte helfen! Umso wichtiger ist es, die offiziellen Wege einzuhalten.“

Pflegefamilien, die geflüchtete Kinder mit Behinderung – eventuell auch zusammen mit Müttern oder Geschwistern – aufnehmen möchten, sollten sich zuallererst bei ihrem örtlichen Jugendamt melden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vermittlungshilfe des BbP in Anspruch zu nehmen. Dafür sind vollständige Bewerbungsunterlagen notwendig. Dazu zählt auch, dass das örtliche Jugendamt von der Bewerbung Kenntnis hat.

Jugendämtern, die für unbegleitete Kinder mit Behinderung – oder auch zusammen mit Müttern oder Geschwistern – einen Platz in einer Pflegefamilie oder Patenfamilie suchen, steht die Vermittlungshilfe des BbP ebenfalls offen. Ein erster Schritt dazu ist die Kontaktaufnahme mit der BbP-Geschäftsstelle unter 04961 665241 oder info@bbpflegekinder.de.

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis

Über Nacht erwachsen geworden?!

Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird

Die Verunsicherung bei Pflegeeltern und jungen Menschen ist riesengroß, wenn das Pflegekind sich der Volljährigkeit nähert. Was ändert sich? Was bleibt? Wer ist jetzt zuständig? Besonders schwierig wird es, wenn Leistungen für den jungen Menschen nun von einem anderen Leistungsträger übernommen werden - z.B. von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe gewechselt werden muss. Viele dringende Fragen zum Erwachsen werden von Pflegekindern mit Behinderungen können auf der Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin am 27. - 28.11.2019 beantwortet werden. Die Teilnahme an dieser Tagung ist kostenfrei.
Hinweis

Bundesverband FASD - ein Zwischenstand

Der vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und verschiedenen Befürwortern geplante Bundesverband FASD ist noch in seiner Gründungsphase, kommt aber dem Ziel einer gemeinsamen Selbstvertretung der von FASD-Betroffenen und ihren Pflegefamilien näher.
Bericht

von:

herausgegeben von:

Folgen aus der Coronakrise für Pflegekinder mit Behinderung und deren Familien

Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. fasst zusammen, wie desaströs sich die Corona-Pandemie auf die Beratung, Begleitung und Vermittlung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien auswirkt. Zum Schluss des Artikels heißt es: "Wir sind komplett aus dem Blick geraten. Anders kann man es nicht nennen."
Kommentar

von:

von:

Das neue KJSG ist für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung eine Enttäuschung!

Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. hat eine Bestandsaufnahme zum KJSG für Pflegekinder mit Behinderungen und ihre Pflegefamilien erarbeitet. Kerstin Held schreibt dazu: Viel zu viel bleibt offen oder unklar: Das jetzt beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) legt zwar den Grundstein für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, bringt unseren Kindern mit Behinderung und deren Pflegefamilien erstmal kaum Verbesserungen.
Hinweis

BbP gründet FASD-Ausschuss

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. hat im Januar 2021 einen Ausschuss gegründet, der sich speziell mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FASD) und seinen Auswirkungen befasst. Der Ausschuss hat das Ziel, die Arbeit von Fachkräften zum Fetalen Alkoholsyndrom zu bündeln und Experten zu vernetzen.
Hinweis

Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. organisiert Demonstration am 20. Juni 2017 in Berlin

Wir sind von einer inklusiven Pflegekinderhilfe weiter entfernt denn je. Tatsächlich dreht sich die Spirale weiter nach unten. Mangelnde Übergangsparagraphen, keine Kontinuitätssicherung, keine Rechtssicherheit, „unsere“ Kinder finden ihre Pflegefamilien zufällig und nicht gesetzlich beansprucht, keine Rahmenbedingungen für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung. Veröffentlichung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zur geplanten Demonstration in Berlin.
Nachricht

Viele Pflegefamilien sind in der Pandemie alleingelassen

Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.
Hinweis

Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin

In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht - darauf will der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in einer Demonstration aufmerksam machen.