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30.11.2020
Hinweis

Beihilfekataloge im Internet

Die Stadt Magdeburg hat den Beihilfekatalog für die Vollzeitpflege ins Internet gestellt. Dies hat uns veranlasst, auf die Suche nach weiteren Veröffentlichungen von Beihilfen durch Jugendämter zu gehen und wir sind fündig geworden. Allerdings gibt es für die Tatsache, dass wir in Deutschland 563 Jugendämter haben, viel zu wenige, die diesen Schritt tun. Wahrscheinlich haben wir auch nicht alle Veröffentlichungen gefunden - bitte schicken Sie uns daher Ihre Informationen, wenn auch Ihre Veröffentlichungen genannt werden sollen.

Simone Borris, Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Magdeburg schreibt in ihrem Grußwort:

Sehr geehrte Pflegeeltern, mit Ihrer Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen oder aufgenommen zu haben, zeig(t-)en Sie Ihre Bereitschaft, einem Kind/-ern, das/die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei seinen/ihren leiblichen Eltern aufwachsen kann/können, ein liebevolles Zuhause zu geben. Sie und Ihre gesamte Familie erfüllen mit den damit verbundenen Aufgaben, wie Pflege, Versorgung, Erziehung, eine bedeutende soziale und gesellschaftliche Aufgabe. Durch Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft kann die Landeshauptstadt Magdeburg ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern gerecht werden. Dafür möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen! Diese Broschüre beinhaltet Informationen über einmalige Beihilfen und soll Ihnen in Folge Antragstellungen vereinfachen. Bei Fragen und/oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n zuständigen Mitarbeiter*in im Pflegekinderdienst. Ich weiß Ihr besonderes Engagement zu schätzen und möchte mich ganz herzlich für Ihren Einsatz bedanken.

 Ich bin beeindruckt:

  1. Weil der Katalog ins Internet gesetzt worden ist und somit den berechtigten Anspruch der Pflegefamilien deutlich ausdrückt - und dies zeigt wiederum, dass die Pflegeeltern endlich ernst genommen werden und nicht 'irgendwie' versuchen müssen, an das Wissen zu kommen. Ich könnte viele Geschichten erzählen, wie ich Pflegeeltern dabei helfe, das - warum - wie sie an die Informationen kommen können. 
  2. Der Katalog ist übersichtlich und verständlich - er weist sogar im Abschnitt im Abschnitt 2. Versichungen .... auf den § 40 SGB VIII - Krankenhilfe - hin. Hier heißt es:  " Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass Pflegekinder über das Jugendamt Krankenhilfe erhalten gem. § 40 SGB VIII." 
  3. Es ist dem Katalog zu entnehmen, dass auch die Stadt Magdeburg eine Beihilfe analog zum Elterngeld anbietet. Auch hier sicherlich eine Hilfe bei der Suche nach Bewerbern für junge Kinder. 

Nachfolgend finden Sie einige Links zu Beihilfekatalogen, die von den entsprechenden Jugendämtern im Internet veröffentlicht wurden.

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