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Beteiligungsprozess SGB VIII Reform
Die drei Forderungen zur Absicherung junger Volljähriger.
1.Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!
Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte UnterstützungsangeboteDaneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind.
Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein.
2. Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!
Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen jetzt verwirklicht werden.
Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII.
Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden.
3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!
Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung. Das ist gut so!
Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige Kinder- und Jugendgrundsicherung.