Sie sind hier

08.05.2023
Hinweis

Beteiligungsprozess SGB VIII Reform

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen, die Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis 27 Jahre verwirklichen und weiter absichern könnten.

Die drei Forderungen zur Absicherung junger Volljähriger.

1.Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!

Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte UnterstützungsangeboteDaneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind.

Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein.

2.  Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!

Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen jetzt verwirklicht werden.

Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII.

Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden.

3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!

Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung. Das ist gut so!

Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige Kinder- und Jugendgrundsicherung.

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
Wenn aus Pflegekindern oder Kindern in Erziehungsstellen Jugendliche und junge Erwachsene werden fühlen sie sich meistens in einer unüberschaubaren Situation. Auch die Pflegeeltern / Erziehungsstellen vermissen oft eine fachlich versierte und ämterübergreifende Begleitung des Verselbständigungsprozesses. In der Praxis stoßen wir immer wieder auf fehlende Kooperation unter den Behörden, an rechtliche Regelungen und Anweisungen gebundene Mitarbeiter, ein Wust an Formularen und ungenügende Information der Betroffenen. Das hat uns dazu bewogen, dieses Themenheft herauszugeben. Erweiterte Neuauflage.