Sie sind hier

05.08.2019
Hinweis

Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt

Ein Artikel im Deutschlandfunk zur Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an der Jugendhilfe, wenn sie in Heimen oder in einer Pflegefamilie leben.

In der Einführung des Artikels heißt es: 

Jugendliche, die im Heim oder in einer Pflegefamilie leben, müssen bis zu drei Viertel ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. Viele Betroffene finden das unfair, kommen finanziell kaum auf die Beine. Und Kritiker sagen: Es entmutigt die jungen Berufstätigen, arbeiten zu gehen.

In dem Artikel äußern sich betroffene junge Menschen, Fachkräfte und Vertreter von Institutionen zur Frage der Heranziehung von 75 % der Einnahmen von jungen Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe. Diese Höhe der Kostenheranziehung wird immer heftiger infrage gestellt. 

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Kostenbeitragstabelle - Anrechnung des Einkommens des jungen Erwachsenen

Der Jugendliche oder junge Mensch muss sich mit seinem Vermögen oder Einkommen an den öffentlichen Kosten beteiligen.
Geänderte Rechtslage

von:

Heranziehung zu den Kosten der Erziehung bei eigenem Verdienst des jungen Menschen

Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Geänderte Rechtslage

von:

Synopse zu den Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die mit ihrer freundlichen Genehmigung vom DIJuF veröffentlicht worden ist.
Geänderte Rechtslage

Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Politik

von:

75 Prozent-Regelung als Kostenbeitrag zur Jugendhilfe komplett infrage gestellt

1. Die drei Regierungsfraktionen in Rheinland-Pfalz drängen auf eine völlige Abschaffung der Regelung 2. Bei einer Veranstaltung mit Angela Merkel - 70 Jahre Grundgesetz / Bürgerdialog Wuppertal - wird die Bundeskanzlerin auf dieses Thema hin angesprochen (youtubefilm)
Politik

Experten uneins über Abschaffung der Kosten­heran­ziehung in der Jugendhilfe

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
Politik

FDP fordert Aufhebung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 26. Januar fordert die FDP: "§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen – Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder".
Kommentar

von:

Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe

Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Politik

Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Durch diesen Entwurf soll auch § 94 SGB VIII ergänzt werden. § 94 legt fest, in welchem Umfang Kostenerstattung geleistet werden muss. Im Absatz 6 wird die Pflicht zur Kostenerstattung für junge Menschen benannt, die ein vollstationäre Leistung der Jugendhilfe erhalten (Vollzeitpflege,andere Wohnformen). Nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge müssen diese 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Weiter heißt es im § 93 SGB VIII "Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht." Der Gesetzesentwurf will dies nun dahingehend ergänzen, dass das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird, maßgeblich sein wird.