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20.07.2021
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Das Gesetz sieht z.B. wesentliche Änderung bei der Vorschlagspflicht des Jugendamts (siehe dazu § 53 Abs. 2 SGB VIII neue Fassung) oder in Bezug auf die ausdrückliche gesetzliche Vorgabe zur funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts (§ 55 Abs. 5 SGB VIII nF) vor.