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20.07.2021
Hinweis

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 12.5.2021 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - DIJuF hat seine Synopse zu den Neuregelungen im SGB VIII auf Grundlage der verkündeten Fassung aktualisiert.

Das Gesetz sieht z.B. wesentliche Änderung bei der Vorschlagspflicht des Jugendamts (siehe dazu § 53 Abs. 2 SGB VIII neue Fassung) oder in Bezug auf die ausdrückliche gesetzliche Vorgabe zur funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts (§ 55 Abs. 5 SGB VIII nF) vor.