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29.04.2021
Hinweis

Informationen zu Fragen der Auslandsadoption

Das Bundesamt für Justiz nimmt neben anderen Aufgaben im internationalen Familienrecht auch die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wahr. Jetzt wurde auf der Webseite des Bundesamtes eine umfassende Zusammenstellung von Fragen, Rechtlichem und anderen Informationen zu allen Bereichen einer Auslandsadoptionen erstellt.
Das Bundesamt für Justiz informiert dazu auf seiner Webseite wie folgt:

Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen und weitere Informationen zu internationalen Adoptionen.

Den Text des Haager Adoptionsübereinkommens sowie die einschlägigen Gesetzestexte können Sie unter dem gleichnamigen Menüpunkt abrufen. Außerdem finden Sie hier die Liste der Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens sowie die Anschriften der Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen. Unter dem Menüpunkt Aktuelles finden Sie aktuelle Informationen rund um die Auslandsadoption. Die von der Bundeszentralstelle herausgegebene Broschüre können Sie als pdf-Datei herunterladen. Unter dem Menüpunkt "Rechtsprechungsdatenbank" können Sie nach Entscheidungen der Oberlandesgerichte und der entsprechenden Vorinstanzen in Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz recherchieren. Darüber hinaus finden Sie eine Länderliste, in der die rechtlichen Wirkungen einer Adoption bezogen auf die einzelnen Heimatstaaten der Kinder aufgeführt sind. Schließlich finden Sie auch das Merkblatt sowie das Formular zur Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die rechtliche Adoptionsbefähigung (PDF, 718KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) nach § 7 Abs. 4 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

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