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Die Inobhutnahme als Beispiel für unterschiedlichstes Handeln in der Jugendhilfe
Der Artikel handelt von der Tätigkeit verschiedener Jugendämter bei Inobhutnahmen, bei Beratung und Begleitung von Eltern und bei der Vermittlung zu Pflegeeltern. Er richtet ein besonderes Augenmerk auf die Unterschiedlichkeit jugendamtlichen Handelns. Es wird gefragt, ob es überhaupt eine schwierigere staatliche Entscheidung gebe als die, ein Kind von seinen Eltern zu trennen - und ob für diese Entscheidung nicht überall im Land die strengsten Qualitätsstandards gelten sollten. Im Rahmen der Schilderung eines Einzelfalls wird deutlich, dass die Erfahrung der betroffenen Mutter symptomatisch sind für die Konstruktionsfehler im amtlichen Kinder- und Jugendhilfesystem in Deutschland. Denn viele Mitarbeitende in den Jugendämter bemühen sich zwar aufopferungsvoll um gefährdete Kinder, doch die Probleme des Kinderschutzes reichen weit über Einzelfälle hinaus - sie haben Struktur. Im Artikel wird auf eine umfassende Recherche zu diesem Thema verwiesen. Das Ergebnis sei, dass das sich ergebende Bild einem Flickenteppich gleiche - bestehend aus 559 Jugendämtern, die zwar nach dem selben Bundeskinderschutzgesetz arbeiten, allerdings ohne einheitliche Systematik. Besonders eindringlich wird darauf hingewiesen, dass die Kinder- und Jugendhilfe in die Hoheit der kommunalen Selbstverwaltung fällt und keine übergeordnete Instanz die Arbeit der Ämter beaufsichtigt. Bund und Länder können zwar Empfehlungen abgeben, die Entscheidungen lägen aber immer beim jeweiligen Bürgermeister oder Landrat.
Nach Ausbruch der Corona-Krise hat die ZEIT 25 Jugendämter gefragt, wie sie in diesen Krisenzeiten arbeiten. Auch hier zeigte sich ein völlig unterschiedliches Bild. Sowohl was die Begleitung und Beratung betrifft als auch den Umgang mit Besuchskontakten.
In einem weiteren Artikel publiziert die ZEIT ein Interview mit dem Baden-Württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha - Vorsitzender der Familienkonferenz. Dieses Interview beschäftigt sich im besonderen Maße mit der Frage der Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und der Problematik der kommunalen Selbstverwaltung. Hier fragt die ZEIT auch nach der Umsetzung der Qualitätsstandards. Lucha betont: die Länder üben keine Fachaufsicht über die Jugendämter aus, lediglich die Rechtsaufsicht liegt bei ihnen. Bislang sei die Rechtsaufsicht eng begrenzt darauf gewesen, zu überprüfen, ob eine Verwaltung, ein Jugendamt, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen habe oder eben nicht. Die Länder wollen aber auch bei der Qualität mitreden.
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Neuer Anlauf - neues Glück?