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27.07.2022
Hinweis

Interessenbekundung zum Einsatz von Verfahrenslotsen startet

Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Sie haben die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Bis 12. August können Interessenbekundungen beim BMFSFJ eingereicht werden.

Verfahrenslotsen nehmen ihre Arbeit 2024 auf (Informationen aus der Webseite des Bundesfamilienministeriums)

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe regelt, sieht ab dem 1. Januar 2024 die Einführung der Funktion eines Verfahrenslotsen vor. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, fördert das Bundesfamilienministerium drei Werkzeugkästen.

Für das Verfahren kommen - je nach Maßnahme - öffentlich-rechtliche und private Körperschaften oder Körperschaften der Europäischen Union, die durch fachlich fundierte Expertise und Erfahrungen in der Erforschung und Entwicklung juristischer Expertensysteme ausgewiesen sind, als Akteurinnen und Akteure in Betracht.

Die Werkzeugkästen

Werkzeugkasten I (Dauer: 15 Monate):

Entwicklung, zum Aufbau und zur Implementierung eines sogenannten "Werkzeugkastens I" zur digitalen Unterstützung der Tätigkeit der Verfahrenslotsen nach § 10b des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Werkzeugkasten II (Dauer: 15 Monate):

Entwicklung von Empfehlungen für ein Curriculum für die Qualifizierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII.

Werkzeugkasten III (Dauer: 15 Monate):

Entwicklung und Implementierung eines Online-Kurssystems zur Qualifizierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII.

Die verbindlichen Förderkonditionen, weitere relevante Informationen zu Fördervoraussetzungen, dem Gegenstand, dem Umfang und der Laufzeit der Förderung, sind ausschließlich den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Nachdem das Bundesfamilienministerium Akteurinnen und Akteure ausgewählt hat, werden sie dazu aufgefordert, einen förmlichen Projekt-Förderantrag zu stellen. Nach der Prüfung des Förderantrages endet das Auswahlverfahren mit einem Förderbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das Verfahren folgt dem Ablaufplan.