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28.11.2018
Hinweis

Keine Fahrverbote für Menschen mit Behinderungen

Von den Fahrverboten für ältere Fahrzeuge sind Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" ausgenommen.

Da nun aufgrund der schlechten Luftqualität auf weitere Städte flächendeckende Fahrverbote  für ältere Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zukommen, weisen wir auf folgendes hin:

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" nachweisen, sind von diesem Fahrverboten ausgenommen.  Es bedarf dafür keines besonderen Antrags. (vgl. Anhang 3, Ziffer 6 der 35.BlmSchV).

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