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01.02.2022
Hinweis

Kostenheranziehung junger Menschen

In der ersten Newsletter-Ausgabe von Careleaver e.V. geht es um das Thema Kostenheranziehung. Sie regelt ob und in welchem Umfang Jugendliche und junge Volljährige zu den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, herangezogen werden können, wenn sie (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) eigene Einkünfte haben.

Die bis zur Verabschiedung des neuen KJSG (Kinder und Jugendstärkungsgesetz) praktizierte Form der Kostenheranziehung hat der Careleaver e.V. immer wieder scharf kritisiert.

Sie war unvernünftig, weil sie für junge Menschen die falschen Anreize setzte.

Sie war unangemessen, weil das dadurch eingenommene Geld in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stand.

Vor allem aber war sie ungerecht, weil sie junge Menschen, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, zusätzlich benachteiligte.

Das neue KJSG hat die Kostenheranziehung von 75% auf maximal 25 % reduziert und sieht zudem etliche Ausnahmen vor, ganz davon abzusehen.
Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, dass der Beitrag in naher Zukunft ganz wegfallen soll. Das gibt viel Hoffnung, dass Careleaver künftig besser für die Zeit nach der Jugendhilfe vorsorgen können und im Vergleich zu Peers weniger benachteiligt werden.

Auszug aus dem Newsletter vom 1. Februar 2022

In dem Newsletter stellt Careleaver e.V. die Berichte von drei Careleavern vor, die gegen ihren Kostenheranziehungsbescheid in Widerspruch gegangen sind und dabei erfolgreich waren. Eine Careleaverin bezieht sich dabei besonders auf die Hilfen durch die entsprechende Internetseite des Bundesnetzwerk Ombudschaft.  

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