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15.03.2010
Hinweis

Machtwort des Bundesverfassungsgerichts - Paritätischer rät privat versicherten Hartz IV-Beziehern zu Antrag auf Kostenübernahme

Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen, die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen

Internetseite des PARITÄTISCHEN

hier die Pressemeldung vom 9.3.10

Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen, die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 den unwürdigen Zank, wer für die Kosten aufzukommen hat, endlich beendet", erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider anlässlich eines Beitrages in der ZDF-Sendung "Frontal 21" am heutigen Abend.

Da der Basistarif zur privaten Krankenversicherung deutlich höher liege, als bei der gesetzlichen, ergibt sich nach Ansicht des Verbandes unzweifelhaft ein "unabweisbarer, laufender und besonderer Bedarf", der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab sofort zu decken sei.

"Wir empfehlen allen Betroffenen dringend, schnellstmöglich einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Sollten dieser abgelehnt werden, empfehlen wir, Widerspruch einzulegen und ggf. auch den Klageweg zu prüfen", so Schneider.

Der Gesetzgeber hatte ab 01.01.2009 für Privatversicherte im Hartz IV-Bezug den Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Der Basistarif für die Betroffenen beträgt derzeit rund 290 Euro. Hiervon werden durch die Jobcenter nur rund 130 Euro ersetzt. Die Differenz mußte bisher aus dem Regelsatz von 359 Euro, der für den laufenden Bedarf gezahlt wird, mitfinanziert werden. Der Paritätische hatte bereits in der Vergangenheit diese Regelungslücke als "unsoziale Ordnungspolitik auf dem Rücken der Betroffenen" heftig kritisiert.

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