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06.11.2013
Hinweis

Vereine müssen Änderungen beim Zahlungsverkehr beachten

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften von Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen - Hinweise des Bundesfinanzministeriums

Aus der Seite des Bundesfinanzministeriums

Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA gehört haben, kann es sie Anfang nächsten Jahres kalt erwischen. Denn dann drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung“, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA (Single Euro Payments Area) -Verordnung“) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen.

Vor allem Unternehmen und gemeinnützige Organisationen müssen sich jetzt aktiv um die SEPA-Umstellung kümmern.

Der mit der SEPA-Einführung verbundene zeitliche Aufwand – insbesondere bei großen Unternehmen und Lastschriftnutzern – wird oft unterschätzt. Je eher mit der SEPA-Umstellung begonnen wird, desto besser sind die Möglichkeiten, frühzeitig Fehlerquellen zu identifizieren und zu bereinigen.

Das Finanzministerium hat entsprechende Informationen auf seine Webseite gesetzt.

HIER können Sie alle Erklärungen finden