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Vormundschaftsrecht
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Vorwort zur Broschüre des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann
Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern.
In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft tritt.
Viele Regelungen im Recht der Vormundschaft stammten noch aμs dem Jahr 1896. Damals ging es vorrangig um die Vermögensinteressen des Mündels, der von einem nahen Verwandten aufgezogen wurde. Mit der Reform rückt das Kind als Person ins Zentrum. Das heißt ganz praktisch auch, dass es gehört und an Entscheidungen, die sein eigenes Wohl betreffen, beteiligt werden muss – natürlich abhängig von Alter und Reifegrad.
Im ersten Teil dieser Broschüre wird ein allgemeiner Überblick über das Vormundschaftsrecht gegeben, wobei auf die Neuerungen durch die Reform besonders hingewiesen wird. Im zweiten Teil werden die Kinder, Eltern, Pflegeeltern und ehrenamtliche Vormünder betreffenden Fragen jeweils gesondert für diese Gruppen erörtert. Die Seiten 48 bis 54 richten sich direkt an die Kinder.
Ein Vormund ist nicht dazu da, Kinder oder Eltern im negativen Sinne zu „bevormunden“. Er hat vielmehr die Aufgabe, Kindern in schwierigen Lebenslagen zu helfen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Vormundschaftsrechts sind vielfältig und dienen einem Ziel: Jedes Kind, dessen Eltern Pflege und Erziehung nicht gewährleisten können, soll die Vertretung bekommen, die für seine konkrete Lebenslage am besten geeignet ist.
Dabei soll immer klar sein, wer für das Kind verantwortlich ist. Das Kind soll umfassend beteiligt werden. Die Erwachsenen sollen mit dem Kind reden, nicht über das Kind. Zum Wohl des Kindes gehört dessen Selbstbestimmung – mit den Neuregelungen des Vormundschaftsrechts fördern wir diese.