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Junge Volljährige nach der stationären Hilfe zur Erziehung

Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in Deutschland. Im Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ - wird deutlich, wie notwendig es ist, sich mit der Entwicklung von jungen Volljährigen zu beschäftigen, die in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewacfhsen sind.

Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in Deutschland. Im Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ - wird deutlich, wie notwendig es ist, sich mit der Entwicklung von jungen Volljährigen zu beschäftigen, die in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewacfhsen sind.

Auszüge aus dem Diskussionspapier:

Durchschnittlich verlassen junge Männer und Frauen in Deutschland ihr Elternhaus mit 24 oder 25 Jahren. So wohnten 29 Prozent der 25-Jährigen (20 Prozent der jungen Frauen und 37 Prozent der jungen Männer) im Jahr 2009 noch im Haushalt der Eltern.

Dagegen müssen junge Menschen, die in einem Heim, einer Wohngruppe oder Pflegefamilie aufgewachsen sind, den Übergang in die Selbständigkeit bereits in der Regel mit 18 Jahren bewältigen.

Im Gegensatz zu Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, verfügen viele dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen jedoch über weniger stabile private Netzwerke und geringere materielle Ressourcen. Care Leaver haben deshalb einen erhöhten Unterstützungsbedarf, sind anfälliger für Wohnungslosigkeit, unterliegen einem erhöhten Armutsrisiko und weisen beim Aufbau von Sozialbeziehungen meist größere Schwierigkeiten auf als Gleichaltrige jenseits der Fremdunterbringung.

Der Fokus der Care-Leaver-Debatte muss sich daher auf die bislang wenig beachtete Bewältigung dieser Übergänge, die sperrigen rechtlichen und institutionellen Verfasstheiten sowie auf den Unterstützungsbedarf richten. Der Unterstützungsbedarf ergibt sich vor allem aus der nachfolgend dargestellten Veränderung der Lebensphase des Erwachsenwerdens und den damit verbundenen Gestaltungsaufgaben sowie den Rückmeldungen der Adressatinnen und Adressaten.

Lebenslagen junger Erwachsener

Empirische Forschungen zum jungen Erwachsenalter zeigen sowohl in Deutschland als auch im europäischen Vergleich, dass der Übergang – oder genauer gesagt die vielfältigen Übergänge – vom Jugend- zum Erwachsenenalter gerade deshalb als neue Lebenslagen begriffen werden müssen, weil diese Übergänge „unsicher, länger, fragmentiert und vor allem reversibel“ geworden sind.

Sie sprechen in diesem Zusammenhang von sogenannten „Jojo-Effekten“. Untersuchungen zu erschwerten Einstiegen ins Erwerbsleben beschreiben diese zudem sowohl als „verdichtete“ wie auch als „entstrukturierte“ Übergangswege. Verzögerte Übergänge z.B. in die Ausbildung seien keineswegs nur ein Phänomen von bildungsbenachteiligten Jugendlichen. Vielmehr handele es sich dabei um Such-, Orientierungs- und Überbrückungsphasen, die von einem Teil der Jugendlichen dazu genutzt werden, sich zusätzliche Kompetenzen anzueignen

Der 14. Kinder- und Jugendbericht hat u. a. diese Studien aufgegriffen, auf den Wandel der Lebenslagen des jungen Erwachsenenalters deutlich hingewiesen und eine stärkere Aufmerksamkeitskultur hierfür eingefordert. So wird konstatiert: „Der Anfangspunkt ist mit dem Verlassen des allgemein bildenden Schulsystems markiert und der Endpunkt prinzipiell mit der Einmündung in eine Erwerbstätigkeit und/oder der Gründung einer eigenen Partnerschaft bzw. Familie. Die Lebensphase, die zwischen diesen beiden Fixpunkten liegt, kann von höchst unterschiedlicher Dauer sein und stellt sich in ihrem Endpunkt keineswegs als so eindeutig dar, wie es zunächst erscheint (...). Das junge Erwachsenenalter kann mithin als eine „Phase der schubweisen und oftmals prekären Verselbständigung“ bezeichnet werden.“

Ein Teil der jungen Menschen bewältigt diese Herausforderungen zügig und relativ problemlos. Andere wiederum bauen Warte- und Reflexionsschleifen ein, die teils gesellschaftlich vorgeformt sind (beispielsweise Freiwilligendienste im In- und Ausland), teils individuell entworfen werden. Andere wiederum reagieren mit Versuchen, Abbrüchen, erneuten Versuchen, Rückzügen und riskanten Überlebensstrategien auf die Anforderungen und Ungewissheiten der Folgen ihrer Entscheidungen. Eine klare Unterscheidung zwischen Wahlbiographien und Risikobiographien ist nicht immer möglich.

Die Berichtskommission betont entsprechend, dass diese Phase keinesfalls mehr als einfache Verlängerung der Jugendphase begriffen werden könne, sondern eine „eigene Lebensphase im Übergang“ darstelle, für deren Ausprägung – je nach ergriffenen Optionen – sehr verschiedene Institutionen relevant sein können.

Deutlich ist, dass es erheblicher – subjektiver wie objektiver – Ressourcen bedarf, um die Risiken dieser Lebensphase zu bewältigen. Dem steht ein über Jahrzehnte verfestigter Trend gegenüber, der die Gruppe der 20- bis 25-Jährigen als die am stärksten von Armut betroffene Altersgruppe ausweist. Ca. ein Viertel dieser Altersgruppe leben unterhalb der Armutsschwelle.

Junge Erwachsene in marginalisierenden Lebenslagen

Die Lebenslagen und Lebenswelten von jungen Frauen und Männern mit Fremderziehungserfahrungen sind häufig geprägt von vielfältigen familiären, sozialen und ökonomischen Risikolagen und Erfahrungen fehlender Kontinuitäten und Stabilität. Gleichzeitig sind gerade die Biografien dieser jungen Menschen davon gekennzeichnet, dass sie in ihren Herkunftsfamilien häufig viel Verantwortung bereits (zu) früh übernommen haben. Lebenslagen von jungen Erwachsenen in prekären Lebenslagen zeichnen sich dadurch aus, dass diverse Risikolagen kumulieren sowie private und professionelle Netzwerke nicht ausreichend vorhanden sind bzw. diese nicht ausreichend abzustützen vermögen.

Praktikerinnen und Praktiker sowie die jungen Menschen selbst melden darüber hinaus immer wieder zurück, dass es für junge Erwachsene mit vielfältigen Brucherfahrungen nach Beendigung der Hilfen hilfreich sei, sich nochmals an Personen, die sie im Rahmen der Hilfen als vertrauenswürdig, tatkräftig und ihnen zugewandt erlebt haben, unkompliziert und ohne Formalitäten wenden zu können. Dies sei ihnen insbesondere dann nützlich, wenn sie in alltagspraktischen und rechtlichen Fragen Unterstützung benötigen.

Gesteigertes Armutsrisiko – Erschwerte berufliche Übergänge

Gerade der Übergang ins Erwachsenenalter stellt eine Lebensphase dar, die für einen relevanten Teil junger Menschen mit ökonomisch prekären Lebenslagen einhergeht. In den letzten Jahrzehnten ist das Armutsrisiko für junge Menschen lebensphasenspezifisch angestiegen. Der Anteil der jungen Menschen an den Arbeitslosen ist seit 2008 dreimal so stark gestiegen wie in allen anderen Altersgruppen.

Zudem jobben Jugendliche und junge Erwachsene überproportional häufig in Leiharbeitsverhältnissen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse haben sich in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen zwischen 1997 und 2007 von 20 auf knapp 40 Prozent gesteigert und damit am vergleichsweise stärksten zugenommen.

In verschiedenen Studien kann aufgezeigt werden, dass sich junge Heranwachsende zum Teil über Jahre in solchen Beschäftigungsverhältnissen bewegen (working poor), ohne dass sie als Türöffner für eine Ausbildung fungieren. Zum Teil wenden junge Menschen hier die blockierte Situation, in Ausbildung zu kommen, zu einer Strategie, mit der sie selbst handlungsfähig bleiben („Ich will sowieso lieber (gut) Geld verdienen, um mir auch etwas leisten zu können“). Die Kehrseite der Strategie ist, dass sich die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, mit den Jahren immer mehr verdünnen.

Junge Menschen mit Fremderziehungserfahrungen sind dabei überproportional von Bildungsbenachteiligung betroffen; knapp ein Drittel der jungen Erwachsenen besuchen zum Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe weder eine Schule, noch eine Ausbildung oder erhalten eine Maßnahme der Berufsförderung. Diese Befunde verweisen auf einen jugend- und schulpolitischen Handlungsbedarf.

Verdeckte Drop-out-Prozesse

Neben der arbeitsmarktbezogenen Exklusion verstärkt sich weitgehend unbemerkt das Phänomen der sogenannten „Drop-outs“.

Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen befinden sich weder in Bildungsepisoden oder Erwerbsarbeit, noch beziehen sie Sozialtransfers. Viele Jugendliche und junge Erwachsene scheuen das Aufsuchen von Behörden der Arbeitsverwaltung und empfinden die dortige Betreuung als Zwangskontext oder gar als erniedrigend.

Stattdessen betätigen sie sich verstärkt in der Schattenwirtschaft und Kleinkriminalität (Schwarzarbeit, betteln, Lebensmittelbeschaffung im Abfallbereich) bzw. versuchen sich ihren Lebensunterhalt mit nicht selten äußerst riskanten Überlebensstrategien zu sichern. Damit verbunden ist ein Leben bei wechselnden Bekanntschaften bis diese Unterstützerkette nicht mehr trägt. Auf der Suche nach kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten sind Mädchen in höherem Maße als Jungen gefährdet, Opfer von Übergriffen und Gewalt zu werden. Hier sind neue Phänomene einer weitgehend verdeckten Jugendarmut zu beobachten. Der Rückzug der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei schwierigen und unmotivierten jungen Erwachsenen, führt die Betroffenen zunehmend in die (billigere) Wohnungslosenhilfe, ohne dass dort die notwendigen Rahmenbedingungen, wie z.B. intensive Unterstützung beim Erwerb von Schul- oder Berufsabschlüssen kombiniert mit erzieherischen Hilfen, ausreichend gegeben sind.

Junge Wohnungslose

Die BAG Wohnungslosenhilfe beobachtet, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der jüngeren Obdachlosen, die Hilfe suchen, ständig gestiegen ist.

Der Anteil der jungen Frauen ist dabei beträchtlich, obwohl in der öffentlichen Wahrnehmung und im allgemeinen Bewusstsein das Bild vom „Leben auf der Straße“ eher männlich geprägt ist. Allgemein gilt: Je jünger die Kinder und Jugendlichen sind, die auf der Straße leben, desto mehr überwiegt die Anzahl der Mädchen. Bei den unter 18-Jährigen liegt der Mädchenanteil in den Anlaufstellen seit mehreren Jahren bei 60 Prozent.

Über die Situationen und Probleme der Mädchen und darüber, wie sie mit den Jahren aus diesen Szenen wieder herauskommen, ob sie neue ggf. prekäre Beziehungsverhältnisse eingehen etc., ist wenig bekannt.

Inanspruchnahme und Beendigung stationärer Hilfen zur Erziehung in Zahlen

Am 31. Dezember 2012 wurden insgesamt 33.648 beendete Hilfen nach § 34 SGB VIII gezählt. Im Vergleich zum Jahr 2008 waren es über 6.000 Hilfen mehr, die in 2012 endeten.

Von der Gesamtzahl der Beendigungen sind 42 Prozent der Hilfen gemäß Hilfeplan zu Ende geführt worden. Weitere 37 Prozent endeten abweichend vom Hilfeplan, und 21 Prozent wurden abgebrochen durch den jungen Volljährigen, die/den Sorgeberechtigte/n oder aufgrund unzureichender Mitwirkung. 36 Prozent der beendeten Hilfen nach § 34 SGB VIII entfielen auf die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen. Mit einem Anteil von 29 Prozent waren die Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren vertreten und die Gruppe der 21- bis 27-Jährigen bildete 2 Prozent der Beendigungen von Heimunterbringung.

In Deutschland fehlen aktuell katamnestische Studien und repräsentative Zahlen zum Verbleib der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einem Abbruch oder einer Beendigung von stationären Hilfen nach SGB VIII. Es ist zu begrüßen, dass die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in ihrem Beschluss vom Mai 2014 die Forschung über die Voraussetzungen, Wirkungen und Weiterentwicklungsbedarfen von Hilfe zur Erziehung einfordert – dabei ist auch die Forschung zur Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen dringend erforderlich.

Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe für Care Leaver nach dem SGB VIII

Für junge Menschen, die sich bis zur Volljährigkeit in einer stationären Hilfe zur Erziehung befunden haben, besteht bei fortdauerndem Hilfebedarf eine weitergehende Unterstützungsmöglichkeit. Diese ist im SGB VIII durch § 41 SGB VIII geregelt und betrifft die Hilfe für junge Volljährige. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, dass diese für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund ihrer individuellen Situation notwendig ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht im Regelfall ein Rechtsanspruch auf Hilfe, da § 41 SGB VIII eine Soll-Leistung darstellt. Die Leistungsverpflichtung für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe betrifft die Hilfe zur Erziehung nach §§ 28 ff. SGB VIII sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Hintergrund für das Leistungsangebot ist, dass mit der Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintreten soll. Die Hilfe nach § 41 SGB VIII gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, soll jedoch in begründeten Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum fortgesetzt werden (sog. Fortsetzungshilfe).

Relevant ist zudem die Regelung zur Nachbetreuung (§ 41 Abs. 3 SGB VIII), nach der der junge Volljährige auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden soll – insbesondere auch, um die Wirksamkeit der bereits erbrachten Leistungen nicht zu gefährden. Auch erhält diese Regelung eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Übergänge in andere Hilfesysteme – die Träger der öffentlichen Jugendhilfe könnten hierbei eine Lotsenfunktion übernehmen.

Ist die Verselbständigung noch nicht erreicht, besteht also im Regelfall ein Rechtsanspruch auf Hilfe; wird die Leistung durch den Jugendhilfeträger trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht erbracht, so ist dieser nachweispflichtig, dass eine Ausnahmesituation vorliegt.

In der Praxis erfolgt die Gewährung bzw. Nichtgewährung dieser Leistungen nicht immer nur aufgrund des tatsächlichen Hilfebarfs der jungen Menschen. Auch und vor allem sind hierbei politische und fiskalische Faktoren von Bedeutung (so beispielsweise die derzeitige Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Hinblick auf die steigenden Budgets für die Hilfen zur Erziehung), was jedoch die in der Kommentarliteratur als zum Teil rechtwidrig bezeichnete Praxis nicht rechtfertigt. Insbesondere ist eine regional unterschiedliche Bewilligungspraxis feststellbar. So entziehen sich mancherorts die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer Leistungsverpflichtung gegenüber dem jungen Volljährigen
bzw. versuchen diese, in andere Leistungssysteme abzuschieben.

Im Anschluss beschreibt das Arbeitspapier weitere mögliche öffentliche Leistungen für Careleaver.
Hier können Sie das komplette Arbeitspapier lesen

Letzte Aktualisierung am: 
26.10.2014

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