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Kindergeld / Entlastungsbetrag (Steuerklasse 2) / Steuerkarte

Das Kindergeld steht dem allein erziehenden Pflegeelternteil in voller Höhe zu, wird aber zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet.

Das Kindergeld steht dem allein erziehenden Pflegeelternteil in voller Höhe zu, wird aber zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet.

Ist das Pflegekind das erste Kind, wird die Hälfte des Kindergeldes mit dem Pflegegeld verrechnet, für das zweite und jedes weitere Pflegekind wird ein Viertel des Kindergeldes verrechnet. Auch als allein erziehende Pflegeperson erhalten Sie den Entlastungsbetrag (Steuerklasse 2), wenn Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das Sie Kindergeld erhalten und ohne eine weitere erwachsene Person in einem Haushalt wohnen. Der Entlastungsbetrag ist in den Tarif der Steuerklasse 2 eingearbeitet. Pflegekinder stehen ausschließlich auf der Steuerkarte des Pflegeelternteils, bei dem sie leben.

Letzte Aktualisierung am: 
01.04.2009

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