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Korrekturen und Ergänzungen zum Hilfeplanprotokoll
Themen:
- Rechtliche Grundlage
- Musterschreiben
Im SGB VIII wird in den Paragrafen 36 und 37 die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern oder Fachkräften im Rahmen des Hilfeplans beschrieben.
In § 36 Abs.2 heißt es:
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist.
(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden.
(3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Absatz 1a abgegeben hat, beteiligt werden.
(4) Vor einer Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe, die ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, soll zur Feststellung einer seelischen Störung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in § 35a Absatz 1a Satz 1 genannten Person eingeholt werden.
In § 37.2a heißt es:
(2a) Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach den §§ 33, 35a Absatz 2 Nummer 3 und § 41 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.
Gerade dieser § 37 Abs. 2a macht deutlich, wie bedeutsam ein klarer und mit allen Beteiligten vereinbarter Hilfeplan für die Hilfegewährung ist. Besonders wichtig: Alle Vereinbarungen müssen dokumentiert sein und können nur verändert werden, wenn sich auch der Bedarf des Kindes oder der Pflegeeltern ändert. Manchmal passiert es, dass die Vereinbarungen aus Sicht der Pflegeeltern so wie vom Jugendamt im Hilfeplanprotokoll beschrieben, nicht erfolgt sind. Es ist daher notwendig, dass die Pflegeeltern ihre Sichtweise kund tun und zwar schriftlich.
Hierzu ein Musterschreiben:
Adresse der Pflegeeltern
Adresse Jugendamt (welches den Hilfeplan geschrieben hat)
Datum
Hilfeplankorrektur/Ergänzung
Für unser Pflegekind …….. am …….
Hiermit haben wir folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen zum Protokoll des Hilfeplangespräches vom ….:
1.………
2.……..
3.………
Wir bitten Sie, dieses Schreiben als Bestandteil des Hilfeplanprotokolls zu sehen und an alle Beteiligten zu versenden.
Mit freundlichen Grüßen