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Kostenübernahme für Namensänderung eines Pflegekindes

Leben Pflegekinder bereits seit längerer Zeit und voraussichtlich auf Dauer in einer Vollzeitpflege, kommt es nicht selten vor, dass sie sich dieser Familie mehr verbunden fühlen als der Herkunftsfamilie. Im Einzelfall können die Kosten für eine Namensänderung auf Wunsch des Pflegekindes von der Jugendhilfe übernommen werden.

Leben Pflegekinder bereits seit längerer Zeit und voraussichtlich auf Dauer in einer Vollzeitpflege, kommt es nicht selten vor, dass sie sich dieser Familie mehr verbunden fühlen als der Herkunftsfamilie. Besteht darüber hinaus keine Option mehr zur Rückkehr in die Herkunftsfamilie und möchte ein Pflegekind den Familiennamen der Pflegeeltern annehmen, können im Einzelfall die Kosten für eine Namensänderung auf Wunsch des Pflegekindes von der Jugendhilfe übernommen werden. Hier wird im Regelfall eine Einzelfallentscheidung vor dem Hintergrund der persönlichen Verhältnisse zu treffen sein.

Aus: BLJA Mitteilungsblatt 3/11

Letzte Aktualisierung am: 
07.03.2012

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