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Frage und Antwort

Kosten von Corona-Tests

Mein Vormund möchte einer möglichen Corona-Impfung meines Pflegesohnes in Zukunft nur zustimmen, wenn es eine Empfehlung der ständigen Impfkommission gibt. Das wird sicherlich noch lange dauern. Kann ich, solange er die Impfung nicht erlaubt, die Kosten für PCR-Tests an das Jugendamt weiterreichen?

Themen:

Der Vormund ist sehr vorsichtig und will einfach sicher gehen, dass ihm - sollte es eine Impfreaktion Ihres Pflegesohnes geben - kein Vorwurf gemacht werden kann. Jeder Vormund hat da seine/ihre persönliche Schwelle und ganz persönliches Verantwortungsgefühl. Vielleicht lässt er sich ja noch überzeugen, wenn die europäische Zustimmung kommt.

Aus meiner Sicht können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die PCR-Tests an das Jugendamt stellen. Solche Kosten sind nicht im Pflegegeld enthalten und unterliegen daher den Möglichkeiten des § 40 SGB VIII

§ 40 SGB VIII Krankenhilfe

Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe befriedigen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen sind zu übernehmen. Das Jugendamt kann in geeigneten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Die Kosten des Tests sind ein notwendiger Bedarf Ihres Pflegekindes. Wahrscheinlich wird das Jugendamt vor einer Bewilligung erst eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse von Ihnen fordern, in der erklärt wird, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Letzte Aktualisierung am: 
11.05.2021

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