Sie sind hier

Tiefergehende Information

Leistungen aus dem Fond sexueller Missbrauch im familiären Bereich

Leistungen aus dem Fond sexueller Missbrauch im familiären Bereich können natürlich auch für Pflegekinder, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, gewährt werden.

Der Fond

Aufgrund der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ wurde ein zusätzliches Hilfesystem entwickelt für diejenigen, die als Kind oder Jugendlicher sexuellen Missbrauch erlitten haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden.
Dieses Hilfesystem soll eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Hilfen sein, die durch Krankenkassen, Unfallversicherungen, Opferentschädigungsgesetz und Kinder- und Jugendhilfe geleistet werden. Daher erhalten Betroffene Hilfen aus diesem neuen Hilfesystem nur nachrangig dann, wenn sie ansonsten keine Hilfeleistungen entsprechend ihrer Bedürfnisse erhalten.
Der erste Schritt dieses Hilfesystems war die Schaffung von Clearingstellen, die eingerichtet wurden um über die Voraussetzungen und den Umfang von Leistungen im Einzelnen zu entscheiden.

Antragstellung

Um eine Hilfe zu erhalten, muss der Betroffene – bei Kindern und Jugendlichen der gesetzliche Vertreter – einen Antrag beim Fond Sexueller Missbrauch im familiären Bereich stellen. Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden. Die Straftat muss vor dem Beginn der neuen Hilfe – dem 1.Mai 2013 – geschehen sein.
Zum Nachweis eines sexuellen Missbrauchs bedarf es für dieses Hilfesystem keinen Nachweis von Strafverfahren oder Voraussetzungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Leistungen sollen bereits dann erfolgen, wenn der sexuelle Missbrauch und die sich daraus ergebenden Folgen „zur freien Überzeugung“ der Clearingsstelle feststehen.
Trotzdem sind die Antragsteller verpflichtet, ihnen zugängliche Beweise vorzulegen und vorrangig deutlich zu machen, dass die Missbrauchshandlungen in einem weitgefächerten familiären Umfeld begangen wurden z.B.: Familie, Sport, Nachhilfe, Kurse.
Aus dem Fond Sexueller Missbrauch im familiären Bereich wird keine Entschädigung für den Missbrauch selbst gewährt, die Leistungen sollen der Milderung oder Abhilfe der Folgen des Missbrauchs dienen. Die Beschreibung dieser Folgen ist also von großer Wichtigkeit, da sie als indirekte Beweismittel angesehen werden können.
Die Antragsfrist für die Hilfe durch diesen Fond beträgt drei Jahre ab dem 1.Mai 2013. Es können also noch Anträge bis Ende April 2016 gestellt werden. Alle bis dahin eingegangenen Anträge werden von den Clearingsstellen bearbeitet und entschieden.

Beratung

Der Aktivverbund e.V. Pflegeeltern für Pflegekinder in Berlin berät bundesweit die Sorgeberechtigten von betroffenen Pflegekindern. Vormünder – Amts- Vereins- Berufs – und ehrenamtliche Einzelvormünder- können sich an den Aktivverbund wenden und sich beraten lassen, ob, wie und für welche Leistungen sie Anträge für ihr Mündel stellen können. Mögliche Beispiele : Reittherapie, Fahrkosten und Komplementärtherapien.

Natürlich können sich auch Pflegeeltern beraten lassen, die wissen wollen, ob ihr Pflegekind eventuelle Ansprüche hat. Als Pflegeeltern müssen Sie jedoch beachten, dass Sie den Sorgeberechtigten Ihres Pflegekindes auf die Möglichkeiten aufmerksam machen müssen, da nur von dort aus der Antrag gestellt werden kann.

Zur Beratung rufen Sie bitte den Aktivverbundes e.V. an. Service-Telefon der Geschäftsstelle Nr.: 030 - 6174 3710 an.

Weitere Informationen zum Fond und zu den Anträgen finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de

Letzte Aktualisierung am: 
18.01.2015

Das könnte Sie auch interessieren

Nachricht

Neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten.
Hinweis

Handysektor Themen - Spezial: Was tun gegen Cyber-Grooming?

Grooming" bedeutet "striegeln" oder "vorbereiten" und bezeichnet damit die erste Stufe der Anmache im Internet. Wie erkennen und sich schützen?
Hinweis

Kommission veröffentlicht Portal mit Berichten Betroffener

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Webseite "www.geschichten-die-zählen.de" initiiert. Dieses neue, in Deutschland bisher einzigartiges Portal, hat einhundert Erfahrungsberichte von betroffenen Menschen veröffentlicht, die in ihren eigenen Worten über sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend berichten.
Hinweis

von:

Kindliche Opfer sexueller Gewalt

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus hat eine Pressemitteilung im Hinblick auf die erschreckenden Zahlen des Jahres 2021 herausgegeben. Anstieg um 108,8 % bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Weiterhin starke Zunahme bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen durch Minderjährige. Bei der Mitteilung sagte sie dazu: „Europa ist zum Drehkreuz bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen geworden. Wir brauchen eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und deutlich mehr Investitionen in die personelle und technologische Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Jeder Ermittlungserfolg ist wichtig, denn er bietet die Chance, akuten Kindesmissbrauch zu stoppen und weitere Taten zu verhindern".
Projekt

Kristina Schröder startet bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs

Aufwachsen ohne Gewalt - dieses Recht soll jedes Kind in Deutschland haben. Um Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen zu schützen, startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs, denn die Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 zeigt einen Anstieg auf mehr als 12.000 Fälle.
Politik

von:

Die mühsame Aufarbeitung des "Kentler-Experimentes" durch den Berliner Senat

Das sogenannte 'Kentler-Experiment' bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 - 17 jährigen Jungen bei pädophilen - wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten - Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.
Hinweis

Sexuelle Gewalt gegen Kinder – die ununterbrochene Pandemie

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (bekannt als „Lanzarote-Konvention”) feierte am 1. Juli den 10. Jahrestag seines Inkrafttretens. Das Thema ist heute ebenso aktuell wie damals. Daher fordert der Europarat diese „ununterbrochene Pandemie” gemeinsam weiter zu bekämpfen.
Nachricht

von:

WDR-Umfrage zu sexuellem Kindesmissbrauch und den Arbeitsmöglichkeiten bei Jugendämtern

Das Thema sexueller Kindesmissbrauch beschäftigt viele Jugendämter in NRW. Das geht aus einer Erhebung bei allen NRW-Jugendämtern hervor, die der WDR nach den Kindesmissbrauchsfällen von Lügde durchgeführt hat. An der WDR-Umfrage nahmen 139 von insgesamt 186 Ämtern teil. Demnach verzeichneten Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 2018 mindestens 566 Verdachtsmeldungen auf sexuellen Kindesmissbrauch.  Die WDR-Erhebung machte darüber hinaus deutlich, dass Personalausstattung und Standards nicht einheitlich und die Arbeitsbelastung der Sozialarbeiter in den Allgemeinen Sozialen Diensten regional extrem unterschiedlich ist. Ebenso unterschiedlich ist die Unterbringung der Kinder, die in Obhut genommen wurden, in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Kinderdörfern: von 76 % in Heimunterbringung (Bergisch Gladbach) bis 83 % Unterbringung in einer Pflegefamilie (Kreis Wesel).
Interview

von:

Spiegel-Interview: Zu viele Familienrichter sind ahnungslos

Der Spiegel veröffentlichte am 14. Juni ein Interview mit Prof. Ludwig Salgo zum Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs. Prof. Salgo ist nicht der Überzeugung, dass verschärftes Strafrecht die Kinder besser schützen würde, er sieht einen Mangel an politischen Entscheidungen und z.B. auch daran, dass Jugendämter zu wenig Beschwerden nach Urteilen der Familiengerichte einlegen.
Hinweis

Sexuelle Gewalt in der Familie

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat eine Publikation erarbeitet und veröffentlich, in der es um die gesellschaftliche Aufarbeitung der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von 1945 bis in die Gegenwart geht. Seit 2016 untersucht die Kommission Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.