Die unterschätzte Wirkungsmacht von Ritualen als strukturierendes und unterstützendes Instrument in Familie und pädagogischen Berufsfeldern. In diesem Beitrag geht es darum, sich dem Phänomen von Ritualen, deren Geschichte und Bedeutung anzunähern, um sie als strukturierendes und unterstützendes Instrument in Familie und Berufsfeldern sinnvoll nutzen zu können.
Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde durch den ergänzten § 4a die Wichtigkeit von Zusammenschlüssen von Betroffenen im Rahmen der Selbsthilfe betont. Im Bereich der Pflegekinderhilfe wurde darüber hinaus deutlich gemacht, dass Zusammenschlüsse in der Pflegekinderhilfe beraten, gefördert und unterstützt werden sollen. Welche Aufgaben können von den Zusammenschlüssen auf örtlicher Ebene und auf Landesebene im Bereich der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe übernommen werden?
Für Pflegekinder mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie unterschiedliche Gesetze zuständig, je nachdem welche Art der Behinderung die Kinder haben. Für die Unterbringung von körperlich oder geistig behinderten Kindern ist das SGB IX (Eingliederungshilfe) zuständig, für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurde im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Grundgedanke der Inklusion verankert, durch den alle Kinder - unabhängig ob behindert oder nicht - der Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Diese Veränderungen sollen schrittweise bis 2028 erfolgen. Die einzelnen Bundesländer haben zur bisherigen Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese müssen bis 2028 der Zuständigkeit in der Jugendhilfe angeglichen werden. Viele Beteiligten sehen in diesem Prozess eine Problematik und wollen darauf aufmerksam machen, sodass die grundsätzlich zugesagte Inklusion nicht auf halben Wege stehen bleibt.
Die Vollzeitpflege ist im Jahre 2020 leicht gegenüber dem Jahr 2019 geschrumpft. Während es im Jahr 2019 91176 Unterbringungen in Vollzeitpflege gab, wurden in 2020 89736 Unterbringungen in Vollzeitpflege dem statistischen Bundesamt gemeldet.
die Zukunft mit Kindern und Jugendlichen gestalten
Impulspapier der Fachverbände für Erziehungshilfen zu den Koalitionsgesprächen für eine zukünftige Bundesregierung. "Die zukünftige Bundesregierung muss die Zukunftsgestaltung aller Kinder und Jugendlichen erkennbar im Blick haben und unter anderem ihre digitale, soziale und kulturelle Teilhabe stärken". Besonders hervorgerufen werden drei Themen: der DigitalPakt, das Grundrecht auf Wohnen für alle jungen Menschen und die Inklusion.
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) e.V. begrüßt die klare Haltung, auf die sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Sondierungspapier verständigt haben, denn einer angemessenen Teilhabe für Kinder und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen standen bislang das Denken in Sektoren und Sozialversicherungssysteme mit ständig wechselnden Zuständigkeiten entgegen.
AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hat relevante Aspekte aus dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 für die Kinder und Jugendhilfe/Kinder und Jugendliche zusammengestellt. Der Koalitionsvertrag sieht u.a. vor, dass die Kostenbeteiligung für Pflege- und Heimkinder komplett gestrichen werden soll.
Eine gemeinsame Stellungnahme des Kinderschutzbundes (DKSB) und der Kinderschutz-Zentren. Aufgrund verschärfter und chronifizierter Probleme in der Pandemie werden in der Stellungnahme fachpolitische Forderungen an den Bund und die Bundesländer gestellt.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. BVKJ und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. DGKJ fordern: "Die aktuellen Entscheidungen zum Pandemieschutz müssen sich der Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen bewusst sein. Die junge Generation hat bereits stark gelitten."
CLS ist die erste Langzeitstudie in Deutschland zum sogenannten ›Leaving Care‹ junger Erwachsener – dem Verlassen einer stationären Kinder- und Jugendhilfe. Die Langzeitstudie untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen zwischen dem Leben in der Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) oder der Wohngruppe sowie sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) und dem Erwachsenenleben. In der CLS-Studie geht es um Fragen wie zum Beispiel: Wie leben, lernen und arbeiten junge Menschen im Übergang? Wie gestalten sie ihren Alltag? Was sind ihre Ziele und Wünsche?
Die Studie „Online-Interaktionsrisiken aus der Perspektive von Neun- bis Dreizehnjährigen“, welche das 'JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis' im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerk durchgeführt hat, geht der Frage nach, wie Heranwachsende, die Social-Media-Angebote oder Online-Games nutzen, mit Risiken der Online-Interaktion umgehen. Die Studie bedient sich qualitativer Forschungsmethoden. Dafür wurden sowohl Einzelinterviews geführt, die durch kurze Elterngespräche ergänzt wurden, als auch Online-Erhebungsworkshops durchgeführt.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) fordern, den Kinderschutz auch in der Medizin besser zu verankern. Im Impulspapier dazu heißt es: "Zunehmende Fallzahlen von Gewalt gegen und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Auch medizinische Einrichtungen müssen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten."
Adoptiveltern berichten auf einer sehr informativen eigenen Webseite, welche Überlegungen sie angestellt und welche Schritte sie gegangen sind, um zwei Kinder aus Rumänien zu adoptieren.
Kinder und Jugendliche müssen die Kompetenz mit digitalen Medien lernen
Eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigt, dass die Zahl an Kindern und Jugendlichen, die übermäßig viel Zeit mit Videospielen und in sozialen Netzwerken verbringen, während der Corona-Pandemie deutlich gestiegen ist.
Das Burgenland (Österreich) bietet Pflegeeltern eine Anstellung durch das Land analog des bereits bestehenden Anstellungsmodells für pflegende Angehörige. Das Burgenland sieht sich damit als Vorreiter in der Kinder- und Jugendhilfe und will einen sozialpolitischen Meilenstein setzen.
Unter dem Titel: "Der neue § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit – Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe?" veröffentlicht der AWO-Bundesverband einen Artikel, in dem die Bedeutung des neuen § 13a SGB VIII für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben werden.
Der 18.11. steht seit sieben Jahren im Zeichen des Schutzes von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt. In diesem Jahr liegt der Fokus des vom Europarat initiierten Tages auf dem engsten sozialen Umfeld, dem „circle of trust“. Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) macht in diesem Zusammenhang auch und gerade auf die Schlüsselrolle von Mitarbeitenden aller Organisationen aufmerksam, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Die AGJ hat vom dem 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 18. bis 20. Mai 2021 das erste Mal in seiner Geschichte digital stattfand, eine Multimedia-Dokumentation erstellt, die nun online abrufbar ist.
Im Rahmen eines Eilverfahren zum Kinderschutz haben Pflegeeltern auf Beteiligung an einem Verfahren geklagt, obwohl das Kind schon aus der langjährigen Pflegefamilie herausgenommen worden war.
Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oft sehr belastend. Deshalb hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kriterien für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.
In der Praxis der Jugendhilfe gab es bis zum Juni 2021 höchst kontroverse Ansichten und Entscheidungen in der Frage, ob nur eine einzige Art von Leistung der Hilfe zur Erziehung möglich ist - z.B. Unterbringung nach § 33 Vollzeitpflege - oder ob auch unterschiedliche Hilfearten gleichzeitig durch den Jugendhilfeträger geleistet werden können. Der Gesetzgeber hat im aktuellen § 27 des SGB VIII hierzu deutlich Stellung bezogen und Mehrfachhilfen ausdrücklich bei entsprechendem Bedarf betont.
Unsere Pflegetochter hat eine geistig behinderte Mutter. Diese steht unter Betreuung, hat das Sorgerecht für das Mädchen und ist seit zwei Jahren nicht mehr zu erreichen. Nun muss es eine dringende medizinische Entscheidung für unsere Pflegetochter geben. Was machen wir nun?
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Beratungsarbeit bei Gewalt an Kindern JETZT stärken und ausbauen!