Entwicklungstraumatisierte Kinder bringen bereits mit wenigen Jahren eine entbehrungsreiche Lebensgeschichte mit sich. Unabhängig davon, ob das Kind in eine Heimunterbringung oder in eine Unterbringung bei einer geeigneten Pflegefamilie kommt, wirkt sich dies maßgeblich auf die weitere Entwicklung und die Verhaltensmuster in der Fremdunterbringung aus. Beides lässt sich exemplarisch beschreiben[1]. Die Kenntnis darüber hilft Pflegeeltern, sich angemessen vorzubereiten und einzustimmen, sodass die Enttäuschung über vermeintliche Rückschritte oder Überraschung über Wesenswechsel der Pflegekinder fachlich in anderes Licht gerückt wird. Außerdem ist sie notwendig für gute Erziehung, denn entwicklungstraumatisierte Kinder stellen besondere Anforderungen an die Pflegefamilie, die nicht mit leiblichen Kindern zu vergleichen sind[2]. Dazu dient der folgende Artikel.
Zur Zeit müssen sich die Jugendämter intensiv mit einem Schutzkonzept zu ihrer Arbeit in der Pflegekinderhilfe beschäftigen. Neben generellen Schutz-Standards müssen dazu auch Wege gefunden und beschrieben werden, wie ein Schutzkonzept für jedes einzelne Pflegekind mit dem jungen Menschen, den Pflegepersonen und anderen Beteiligten zu erstellen und durchzuführen ist.
Die Jugendhilfe stößt häufig an ihre Grenzen, wenn sich Kinder und ihre Familien aufgrund hochkomplexer Problematik nicht mehr erreichen lassen. Mit der Berliner „Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“ bietet die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit 2018 ein bundesweit einzigartiges Konzept zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Nun wurde im Rahmen eines Berichtes ein Resümee gezogen.
Im Rahmen eines bundesweiten Kooperationsnetzwerkes wird von Oktober 2022 bis September 2024 das Projekt "Inobhutnahme – Potentiale des Handlungsfelds mit Blick auf die jungen Menschen und ihre Eltern" durchgeführt.
Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder gestartet
Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld.
Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Kindergelderhöhung zugestimmt. Somit bekommt jeder Kindergeldberechtigte pro Kind 250 € monatlich. Diese Summe gilt für jedes Kind, unabhängig ob es das erste, zweite, dritte oder jedes weitere Kind ist. Die Erhöhung wird ab 1. Januar 2023 fällig.
Mit den vorliegenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe will die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung bundesweit vergleichbarer qualitativer Standards in der Pflegekinderhilfe leisten.
Das Miteinander von Frühen Hilfen und ASD im Jugendamt gestalten
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und das LVR-Landesjugendamt Rheinland haben eine Arbeitshilfe für Jugendämter veröffentlicht, um die Zusammenarbeit des „Allgemeinen Sozialen Dienstes“ (ASD) mit dem Arbeitsfeld der „Frühen Hilfen“ zu unterstützen. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Auch Adoptiv- und Pflegefamilien können diese Hilfen in Anspruch nehmen.
Zur Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft eine Orientierungshilfe für die Praxis im Rahmen einer Expertise veröffentlicht.
Wie soll die künftige inklusive Jugendhilfe im Detail ausgestaltet werden? Zum neuen Gesetzgebungsprozess und für künftige Beratungen veröffentlicht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ein Arbeitspapier.
Die Fernuniversität Hagen bittet Pflegeeltern, an einer Studie zum Stresserleben von Pflegeeltern teilzunehmen. Interessierte werden dazu gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, der etwa 45 Minuten Arbeitszeit bedeutet.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihrer Arbeitstagung vom 23. bis 25. November 2022 Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII erarbeitet und veröffentlicht.
Jedes Jahr werden in Berlin für 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt. Um diese anspruchsvolle Aufgabe gut bewältigen zu können, wird für Interessierte eine Grundqualifikation zur Bedingung gemacht. Damit mehr Menschen sich für die Aufgabe interessieren, wurde die Qualifikation überarbeitet und wird nun an drei verschiedenen Orten in Berlin durch fachkundige Träger angeboten.
SCHAU HIN informiert Eltern über altersgerechte und geeignete Apps für Kinder. Die Installation von Apps für Kinder ist Elternsache, weil viele Apps die Kinder überfordern.
Auf dem Internationalen Filmfestspiel in Braunschweig wurde der französische Film THE FAMILIY gezeigt und erhielt den diesjährigen Preis des Publikums 'Der Heinrich' als bester Film des Festivals. Der Film handelt von einem Pflegekind, seiner Pflegefamilie und dem leiblichen Vater des Kindes.
Der jährlich erscheinende Mutmacher-Kalender von Klückskinder ist nun auch für 2023 zu erhalten. Der Mutmacher-Kalender zeigt zwölf bewegende Lebensgeschichten, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen MUT machen.
Der LVR Landschaftsverband Rheinland - Klinikverbund hat für Eltern und betreuende Personen zwei Broschüren zur Psychischen Gesundheit von Kinder erarbeitet und veröffentlicht: 1. "Rheinland Psychische Gesundheit im Schulkindalter" - 2. "Ratgeber für Familien Psychische Gesundheit im Kleinkindalter – ein Ratgeber für Familien und Betreuungspersonen"
Die Landesregierung NRW startet ein neues Informationsportal zum Thema Kinderschutz. Das Portal "Gemeinsam für den Kinderschutz" wurde erarbeitet für Personen und Professionen, die mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen oder in dieser Hinsicht in unterschiedlichen Arbeitsfeldern – Polizei, Gesundheitswesen, Schule, Justiz und Kinder- und Jugendhilfe - tätig sind.
Im Rahmen ihres Podcasts 'familiensachen' widmet die FamRZ ihre elfte Ausgabe der Reform des Vormundschaftsrechts. Gesprächspartner in dieser Ausgabe sind Henriette Katzenstein und Robert Loh vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegeschaft.
Diese Hilfeplanbroschüre des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. mit neuem SGB VIII – Stand: 2022 - wurde von jungen Menschen erarbeitet, die viel vom Hilfeplanverfahren verstehen, weil sie selbst Teil davon waren, da sie als Kinder oder Jugendliche in Heimen, Wohngruppen oder bei Pflegefamilien leben. Diese Broschüre wurde erstmals 2015 von jungen Menschen erarbeitet und immer wieder aktualisiert.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD-Niedersachsen e.V. feierte am 14. November sein 30jähriges Jubiläum. In der Einladung hieß es: " Es ist nicht immer nur ein Zuckerschlecken gewesen, aber wir sind noch lange nicht fertig".
Eltern haben bis zum Verfassungsgericht gegen den Entzug eines Teils der Elterlichen Sorge wegen Misshandlung ihre Kindes geklagt und sahen ihr Elternrecht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nicht angenommen und bestätigte den Beschluss des OLG. (Pressemitteilung des BVerfG vom 11.November 2022.)
Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die mit ihrer freundlichen Genehmigung vom DIJuF veröffentlicht worden ist.
Sie haben auf ein Urteil zur Erstattung von Kita-Kosten hingewiesen. Wir zahlen jedoch monatlich 45 € für Frühstück, Mittagsessen, Hygieneartikel und Sonstiges für unser Pflegekind an die Kita. Muss das Jugendamt diese Kosten übernehmen?
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Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe