2020 waren in Sachsen-Anhalt 2923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht. Das sind 89 % mehr als zehn Jahre zuvor. 224 junge Menschen in Vollzeitpflege waren im Rahmen einer Sonderpflege untergebracht. Bei einem Drittel der Pflegekinder in der normalen Vollzeitpflege waren die Pflegeeltern mit dem Pflegekind verwandt.
Das DIJuF hat das Arbeitspapier "KJSG: Umsetzungsaufgaben der Jugendämter" erarbeitet. In dem Arbeitspapier fasst das DIJuF die Aufgaben zusammen, die von den Jugendämtern nach dem KJSG in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat sich mit einem offenen Brief an der Diskussion um Inhalt und Perspektive der Ombudschaft in Niedersachsen beteiligt. Mit dem neuen § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ sind die Länder verpflichtet, bedarfsgerechte unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das diese Aufgabe in Angriff genommen hat
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den täglichen Herausforderungen von Familien befasst, in denen Kinder mit Behinderungen bzw. einem besonderem Förderbedarf aufwachsen.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat in Zusammenarbeit mit dem DIJuF einen 'Materialienband für die Praxis' zur neuen Rechtsreform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht vorgelegt. Dieser Materialienband thematisiert die Änderungen, die das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ (VBRG), beschlossen am 4. Mai 2021, mit sich bringt. Das Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten.
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe hat einen Artikel von Prof. Dr. Schäfer / Prof. Dr. Fengler veröffentlicht, der sich mit der immer wiederkehrenden Tätigkeit des Verhandelns von Fachkräften in der Sozialen Arbeit beschäftigt.
Im Rahmen des Projekts „Care Leaving – Übergänge für junge Menschen aus Pflegefamilien gestalten“ hat der Träger 'Familien für Kinder gGmbH' sieben Standards formuliert, die das Leaving Care von Pflegekindern nachhaltig verbessern.
Eine Dokumentation des Bayrischen Rundfunks vom 15. Dezember 2021 über Pflegekinder und ihre Familien. Der BR schreibt dazu: Überforderung, Missbrauch, Vernachlässigung. Die Ursachen für Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt sind vielfältig. Seit Jahren steigt die Zahl der Kinder, die ein neues Zuhause brauchen. Doch in Deutschland gibt es viel zu wenig Pflegefamilien. Warum ist das so? Und wie können mehr Familien für diese wichtige Aufgabe gewonnen werden?
Könnten Sie mir sagen, ob wir für den Antrag auf die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft durch uns als Pflegeeltern einen Anwalt benötigen? Die Vormundschaft liegt derzeit beim Jugendamt - die Vormündin wechselt zudem gerade. Unser Pflegekind kam mit gerade drei Jahren zu uns und lebt jetzt seit vier Jahren bei uns. Das Pflegeverhältnis ist auf Dauer und gerichtlich wurde wohl bestimmt, dass keine Rückführung stattfinden wird. Zudem ist der leibliche Vater inzwischen verstorben und die leibliche Mutter ist untergetaucht.
Der sorgeberechtigten Mutter eines Pflegekindes kann der Teilbereich ihrer Personensorge für den Bereich einer Namensänderung entzogen werden, wenn es einen erheblichen Interessengegensatz zwischen den Interessen des Kindes und seiner Mutter gibt und wenn sich für das Kind schwerwiegende Nachteile ohne die Namensänderung ergeben würden.