Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022 spät abends um 22.20 Uhr in einer halbstündigen Sitzung in der zweiten/dritten Lesung.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages und mit Einbeziehung eines Änderungsantrages zugestimmt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Abstimmung des Bundestages morgen, Donnerstag abends.
Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Begriff „Trauma“ ist allgemein bekannt. Doch seine Bedeutung genau zu analysieren kann helfen, ein traumatisiertes Kind zu erkennen und sich entsprechend auf ungewöhnliche Reaktionen einzustellen.
Wenn ein Kind für längere Zeit in eine Pflegefamilie kommt, haben die Pflegeeltern gemäß § 1688 BGB die Alltagssorge und ein Recht auf Antragstellung sozialer Leistungen für ihr Pflegekind. Für Pflegeeltern, deren Pflegekind einen Vormund hat, gilt ab dem 1. Januar 2023 eine andere rechtliche Grundlage.
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
Ende September 2022 wurde eine Studie veröffentlicht, die sich mit einer rechtlichen Betrachtung des jungen Alters beschäftigte. Die Studie wurde durch ein Rechtsgutachten abgeschlossen und wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben, um die Diskriminierung von Kindern und Eltern im rechtlichen wie im alltäglichen Leben zu erkunden. In dem Gutachten wurden auch konkrete Vorschläge zur Verminderung dieser Benachteiligung von Kindern und Eltern erarbeitet.
Die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland ist ein eingetragener Verein, in dem sich aktuell 26 freie Träger der Erziehungsstellenarbeit nach §33.2 SGB VIII aus dem Rheinland zusammengeschlossen haben. Der Bericht schildert die Tätigkeit der Trägerkonferenz im Rahmen ihrer Fachberatung für die Erziehungsstellenträger des Rheinlandes.
Die IGfH hat eine Zusammenfassung der Tagung "Vielfalt und ihre strukturelle Rahmung - Das Allgemeine im Besonderen der Pflegekinderhilfe" veröffentlicht.
Das Bayerische Landesjugendamt hat ein aktualisiertes Handbuch zur Vollzeitpflege veröffentlicht. Hierin geht es im besonderen Maße um die Personalbemessung der örtlichen Jugendhilfeträger in Bayern anhand ausführlicher Arbeitsbeschreibung des Pflegekinderdienstes. Das Handbuch beschreibt die einzelnen Arbeitsschritte, von der Gewinnung von Pflegepersonen, der Vermittlung des Kindes sowie der Beratung und Begleitung des Pflegekindes, der Pflegeeltern und der Eltern des Kindes. Das Handbuch ist auch über die Grenzen von Bayern hinaus sicherlich inspirierend und hilfreich.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 16. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den verbesserten Leistungsansprüchen für junge Volljährige in der Jugendhilfe nach der SGB VIII-Reform.
Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB) hat Ende April Standards für die Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft erarbeitet und diese Standards jetzt veröffentlicht.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
Das Thema Schulbegleitung beschäftigt Eltern, Schulen, Schulträger und Eingliederungshilfe/Jugendhilfe gleichermaßen. Aus diesem Grund hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ein umfassendes und sehr notwendiges Arbeitspapier veröffentlicht, in dem die unterschiedlichen Sichtweisen und Möglichkeiten dargestellt werden.
Im Rahmen des Projektes "Einbeziehung von Eltern in der Pflegekinderhilfe" hat die Perspektive gGmbH Videocasts für die Arbeit erstellt. Inzwischen ist das vierte Videocast veröffentlicht.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Kosten für eine Kindertagesstätte vom Jugendamt zu erstatten sind, falls diese nicht ausdrücklich in der Pflegegeldpauschale enthalten sind. In den Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Pflegegeld ist ein Kita-Beitrag nicht Teil der Pflegegeldpauschale.
Nach einer Vereinbarung mit einem Träger der Jugendhilfe zur vorübergehenden Aufnahme von Kindern in ihrer Familie, war die Pflegemutter der Ansicht, dass dies ein Arbeitsvertrag sei und beantragte einen sozialversicherungspflichtige Status bei dem Träger der Jugendhilfe. Dieser lehnte ab und es kam zur Klage.
Die Vormünder/Pflegeeltern ihres Pflegekindes hatten einen Änderungsantrag auf Eingruppierung der Vollzeitpflege für ihr Mündel beim Jugendamt gestellt. Aufgrund der Beeinträchtigungen des Pflegekindes beantragten sie eine verbesserte Einstufung auf eine sonderpädagogische Vollzeitpflege. Als das Jugendamt diese Veränderung ablehnte, klagten die Vormünder/Pflegeeltern vor dem Verwaltungsgericht.
Wir haben vor einiger Zeit ein Kind mit Beeinträchtigung in unsere Pflegefamilie aufgenommen. Der Vormund hat einen Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenkasse gestellt. Das Kind hat den Pflegegrad 2 erhalten. Das Geld wird von der Krankenkasse an den Vormund überwiesen. Dieser legt die monatlichen Überweisungen auf ein Sparkonto für das Kind. Ist das richtig so?
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Erhöhung der Pauschalen in der Vollzeitpflege reichen nicht aus!