Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Wann und für wen ist ein Leben ausserhalb der eigenen Familie sinnvoll?
Wenn Kinder oder Jugendliche nicht in ihren Ursprungsfamilien aufwachsen können, oder wenn aus ärztlicher Sicht eine Gefährdung innerhalb der Ursprungsfamilie besteht oder droht, kann es indiziert sein, Kontakt zu Behörden mit dem Ziel einer Fremdplatzierung aufzunehmen. Die Kenntnis der Grundlagen und Strukturen von Platzierungsprozessen sowie der Faktoren, die zu einem Gelingen der Fremdplatzierung aus Sicht aller Beteiligten beitragen können, erleichtert den Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren Familien enorm.
Ein Trauma bedarf einer individuellen Betrachtungsweise und Einschätzung. Am Ende gibt es kein richtig oder falsch. Wichtig ist, wo es den Kindern und Jugendlichen gut geht, wo sie heilbare Bindungs- und Beziehungserfahrungen erleben können und welcher Rahmen ihrem Bedarf zugeschnitten ist.
Eine gemeinsame Erklärung der Universität Hildesheim, der IGFH und der Careleaver e.V.:
Care Leaver in Deutschland brauchen – wie in anderen Ländern – einen eigenen Rechtsanspruch „Leaving Care“, damit ihre Rechtsposition im Übergang ins Erwachsenenleben in der Jugendhilfe gestärkt und die Übergangsbegleitung auf breiter Basis weiterentwickelt wird -
Manchmal benutzen wir Worte, mit denen wir gar nicht das meinen, was wir eigentlich damit ausdrücken. Der Autor hat sich in dieser Hinsicht Gedanken gemacht zum Begriff "Sexueller Missbrauch".
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Leitsatz: Ein Verwandter (hier: Schwestern der Kindesmutter), der die Vormundschaft und zugleich die Betreuung eines Kindes übernehmen will, ist bei der Auswahl gemäß § 1779 Abs. 2 BGB nicht vorrangig zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes mit der Auswahl eines anderen Vormundes (hier: Jugendamt/Fachpflegefamilie) besser gedient wäre.
Eine Bereitschaftspflegemutter hat eine Online-Petition an den Petitionsausschuss, an das Bundesfamilienministerium und an das Bundesjustizministerium eingerichtet. Es geht ihr um die schnellere Klärung der zukünftigen Perspektiven von Pflegekindern in Bereitschaftspflege.
Adoptiv- und Pflegemütter, die ein Kind nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen haben, werden bei der geänderten Mütterrente erneut übergangen. PFAD-BV weist in einer Pressemitteilung daraufhin und bietet einen Musterantrag an.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder - und Jugendschutz und die Lebenshilfe haben eine Information zum Jugendschutz in leichter Sprache herausgegeben. Durch Leichte Sprache sollen Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das vorliegende Dossier soll diesem Anspruch gerecht werden und das Thema Jugendschutz bzw. das Jugendschutzgesetz in Leichte Sprache »übersetzen«.
In Zusammenarbeit mit PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. ist das übergeordnete Ziel des Forschungsverbundes »EMPOWERYOU«, Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien bei der Bewältigung früherer traumatischer Erfahrungen zu unterstützen und dem Risiko zukünftiger Mobbing- und Gewalterfahrungen entgegenzuwirken. Hierfür werden im Laufe von vier Jahren (Projektbeginn Anfang 2019) verschiedene Teilprojekte durchgeführt und vielseitige Fragestellungen untersucht.
In welcher Form können Kinder und Jugendliche auf Selbstgefährdungsinhalte im Internet stoßen und wie können sich Eltern, PädagogInnen und Pädagogen oder Angehörige von potentiell Betroffenen verhalten? Antworten bieten die drei neuen Themenschwerpunkte auf klicksafe.de, die auf Grundlage der Expertise von jugendschutz.net erstellt wurden
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Was hat der Gebrauch der Sprache mit der Gewalt an Kindern zu tun?