Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier geben wir Ihnen Informationen zu verschiedenen Gesetzen aus dem Sozialrecht.
Lebt das Pflegekind seit längerer Zeit bei seinen Pflegeeltern, so entstehen aus dieser längeren Zeit gewisse Anrechte und Ansprüche der Pflegeeltern, weil davon ausgegangen wird, das diese längere Zeit dem Kind ermöglicht hat, sich in die Pflegefamilie integrieren zu können und Bindungen eingegangen zu sein.
Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
Vorstellung eines Konzeptes des LWL-Kinderheim Hamm zur Vermittlung von Pflegekindern ein neues kultursensibles Zuhause in einer Pflegefamilie mit Migrationshintergrund.
Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.
Eine zentrale Institution, die an der Grenze zum Einflussbereich der Jugendhilfe steht, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das Gericht. Eine ergänzende und verpflichtende Ausbildung in Fragen des Kinderschutzes, sollte analog den Anforderungen zum Kinderschutz in der Jugendhilfe (siehe §8a, SGB VIII) für FamilienrichterInnen verbindlich werden.
Der Berliner Senat hat die Universität Hildesheim beauftragt, ein weiterführendes Aufarbeitungskonzept zum sogenannten Kentler-Experiment zu erstellen und daraus auch Empfehlungen für die gegenwärtige Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe abzuleiten.
Die Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. hat ihren Namen verändert in Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V.
Verpflichtung zu Fortbildungen für Familienrichter