An welchen fachlichen Orientierungen und Verfahrensweisen richtet sich die Arbeit der Jugendämter im Kinderschutz aus? Welche Rahmenbedingungen braucht es? Nach § 85 SGB Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist es Aufgabe der Landesjugendämter, Empfehlungen für die Praxis der örtlichen Jugendämter zu entwickeln. Die beiden NRW-Landesjugendämtern haben jetzt zwei neue gemeinsame Empfehlungen zum Kinderschutz vorgelegt: „Gelingensfaktoren zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ und „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“. Beide Empfehlungen konkretisieren die Qualitätsmaßstäbe auf der Ebene von Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität.
Eine Studie des "Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft" und der IGFH - durchgeführt von ISA-Institut für Soziale Arbeit. Die Studie beginnt mit dem Satz "Über kein anderes Feld der Kinder- und Jugendhilfe ist womöglich so wenig bekannt, wie über das Handlungsfeld der Vormundschaft und Pflegschaft". Um dies zu ändern beschreibt die Studie die Ist-Situation der Vormundschaft und Pflegschaft, die Mängel in der Statistik und Ideen für die zukünftige Entwicklung in Forschung und Praxis.
Der Bundestag hat am 5. März 2021 den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegten Rechtsrahmen für einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz und ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien beschlossen.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 12.2.2021 zum Regierungsentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat natürlich Überlegungen und Antworten hervorgerufen. Aus den manchmal unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten der Jugendhilfe werden Teile aus der Stellungnahme des Bundesrates zustimmend oder ablehnend kommentiert und ergänzende Vorschläge gemacht. Hier weisen wir auf die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 12. März 2021 hin.
Wir haben bereits am 16. Februar 2021 eine Stellungnahme von neun Institutionen zur Diskussion der möglichen Veränderungen in Fragen des Kinderschutzes veröffentlicht.
Das Bundesforum für Vormundschaft und Pflegschaft hat alles zusammengetragen, was es im Hinblick auf die große Vormundschaftsreform an Dokumenten und Hinweisen gibt. Diese ja schon seit langem diskutierte Reform hatte am 5. März 2020 die erste Lesung im Bundestag und am 26. März 2021 will sich der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ, das Bundesjugendkuratiorium und das Deutsche Jugendinstitut haben in einem offenen Brief die Politik dazu aufgefordert, das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz schnellstmöglich noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF hat Hinweise zum 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte' erarbeitet. Durch diese Hinweise möchte das Institut darauf aufmerksam machen, dass die vorgeschlagene Neureglung weder hinsichtlich ihrer systematischen Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG noch vollumfänglich hinsichtlich ihres Inhalts überzeugen können.
Aufgrund der Diskussionen im Rahmen der Neuordnung des SGB VIII hat der Verein der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe Careleaver e.V. seine Positionen noch einmal aktualisiert und präzise zusammengefasst.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat ein Merkblatt zum Thema Kindergeld herausgegeben. Es soll einen Überblick über die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. hat im Januar 2021 einen Ausschuss gegründet, der sich speziell mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FASD) und seinen Auswirkungen befasst. Der Ausschuss hat das Ziel, die Arbeit von Fachkräften zum Fetalen Alkoholsyndrom zu bündeln und Experten zu vernetzen.
Zum Thema "Körperwahrnehmung und Beziehung – Konzeption und Erprobung eines Förderprogramms für Pflegefamilien". Das Dissertationsvorhaben beschäftigt sich mit der Beziehungskonstruktion zwischen Pflegekind und Pflegeeltern und der Frage der Bedeutung von Körperwahrnehmung und Beziehung. Die Ausführungen sind Resultat einer zweijährigen Erprobung eines Förderprogramms mit acht Pflegefamilien.
Ministerin Giffey: „Das Adoptionshilfe-Gesetz nimmt die Bedürfnisse der Familien besser in den Blick“ und ermöglicht eine gute Begleitung der Familien - vor, während und nach einer Adoption.
Am 1. April 2021 treten mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz) wichtige Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Adoptionswirkungsgesetzes in Kraft. Diese sind auch für die Adoption von Kindern aus dem Ausland von Bedeutung. Das gilt etwa, wenn Adoptiveltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten.
Am 24. März 2021 hat der Deutsche Verein eine Empfehlung zur Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts veröffentlicht. Hierin werden die rechtlichen Neuregelungen in den Blick genommen und die Möglichkeiten der Umsetzung in die Praxis vorgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie aufgrund einer möglicherweise nicht auszuschließenden sexueller Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater rechtsgültig ist. Die vom Pflegevater verschwiegene Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material legte aus Sicht des Amtsvormundes eine Kindeswohlgefährdung des Pflegekindes nahe. Wenn ein Gericht trotz Warnungen des Jugendamtes die Rückführung des Kindes zu der Pflegemutter anordne, müssen die Richter sehr genau begründen, warum für das Kind kein Risiko besteht, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Begründung im Sinne des Kinderschutzes sah das BVerfG als nicht gegeben an und hob den Beschluss des OLG - Rückführung des Kindes zur Pflegemutter - auf.
Für den Fall einer Rückübertragung des Sorgerechts auf die leiblichen Eltern ihres Pflegekindes, haben Pflegeeltern im Rahmen eines Verfahrens einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie gestellt. Der zuständige Richter beteiligte die Pflegeeltern nicht am Verfahren des Personensorgerechts und nahm auch deren Antrag auf Verbleib nicht entgegen. Die Pflegeeltern stellten daraufhin einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter, weil dieser die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern unterlassen hätte. Das OLG Hamm erklärte das Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern für begründet und erklärte deren Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Richter für berechtigt.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ist jeden Tag mit den Herausforderungen durch die Fetale Alkoholspektrum - Störung (FASD) konfrontiert. Im aktuellen Beitrag „Ein Glas Wein scheint in der Schwangerschaft nicht zu schaden“ im ZEIT-Magazin vom 3. April 2021 wird die dringend notwendige und weitgreifende Prävention im Keim erstickt und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft legitimiert und auf verantwortungslose Weise beschönigt.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. fasst zusammen, wie desaströs sich die Corona-Pandemie auf die Beratung, Begleitung und Vermittlung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien auswirkt. Zum Schluss des Artikels heißt es: "Wir sind komplett aus dem Blick geraten. Anders kann man es nicht nennen."
Mit Würde wird das Wesen des Menschen bezeichnet, dasjenige, was den Menschen zum Menschen macht und daher unantastbar ist. Pflegefamilien können der geeignete Ort sein, wo es gelingt, der Würde wieder eine Stimme zu geben, eine Stimme, die erklingt und gehört wird.
In diesem Erfahrungsbericht schreibt eine Pflegemutter, die später das Kind adoptierte, über ihr Leben mit einer ihrer Pflegetöchter, welche nach vorherigen fünfzehn (Sie haben richtig gelesen - 15 !) Unterbringungen mit drei Jahren zu ihr kam.
von:
Empfehlungen der NRW-Landesjugendämter zum Kinderschutz