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Frage und Antwort

Müssen wir die Vormundschaft abgeben?

Unser Pflegekind ist jetzt 14 Jahre alt. Wir sind auch beide Vormünder des Jungen. Nun wechselt er aus unsere Pflegefamilie in eine Wohngruppe. Müssen wir jetzt die Vormundschaft abgeben, da er ja nicht mehr bei uns wohnt, oder können wir Vormund bleiben? Das möchten wir gerne und er auch, denn alles ist so schon wirr genug und wir wollen uns eigentlich nicht verlieren.

Nein, Sie müssen die Vormundschaft für Ihr Mündel nicht abgeben, denn die Aufgabe des Vormundes erlischt nicht damit, dass das Kind nun nicht mehr bei Ihnen in der Pflegefamilie leben wird, sondern in einer Wohngruppe. Die Aufgabe der Pflegeelternschaft und der Vormundschaft sind zwei grundsätzlich andere Aufgaben, die sich ergänzen können, aber nicht voneinander abhängig sind. Wenn Sie und Ihr Pflegesohn diese Praxis so weiterführen wollen steht dem nichts im Wege. Aus meiner Sicht ist es sogar für den Jugendlichen und auch für Sie von Bedeutung, in dieser Aufgabe zu bleiben, wenn Sie und er weiterhin sich irgendwie als Familie sehen wollen, auch wenn Sie nicht mehr unter einem Dach leben. Die Praxis zeigt, dass gerade in diesem Alter bei Pflegekindern, die unter ein schweren und schädigenden Vorgeschichte gelitten haben, bevor sie in die Pflegefamilie gekommen sind und auch dort weiterhin mit dieser Vorgeschichte zu kämpfen hatten, die Nähe einer Familie im Alltag zu stark wird und sie dagegeben rebellieren. Das heißt aber nicht, dass sie diese Familie verlieren wollen. Sie und er müssen nun einen neuen Weg finden, um füreinander da zu sein und da hilft natürlich die Übersicht und die Entscheidungsmöglichkeit als Vormund ungemein. Ich habe dazu einmal einen ausführlichen Artikel geschrieben, vielleicht hilft der Ihnen auch weiter:

Letzte Aktualisierung am: 
08.09.2022

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