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28.09.2020
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Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2021

Der Deutsche Verein hat wie alljährlich auch für 2021 seine Empfehlung zur Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) veröffentlicht. Die Empfehlung umfassen Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand, monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und die Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung.

Auszüge aus der Empfehlung des Deutschen Vereins

Monatliche Pauschalbeträge

Kosten Sachaufwand und Kosten für die Pflege und Erziehung
Alter des Pflegekindes
(von... bis unter ... Jahren)
0-66-1212-18
Kosten für den Sachaufwand571 €657 €722 €
Kosten für die Pflege und Erziehung249 €249 €249 €
In den Kosten für den Sachaufwand sind folgende Posten enthalten:
  1. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren,
  2. Bekleidung und Schuhe,
  3. Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung,
  4. Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände,
  5. Gesundheitspflege,
  6. Verkehr,
  7. Post und Telekommunikation,
  8. Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywaren sowie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreibwaren,
  9. Bildungswesen,
  10. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungsdienstleistungen,
  11. andere Waren und Dienstleistungen.
Unfallversicherung (für alle Altersstufen gleich)

Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung  (175,78 €/Jahr)  (pro betreuendem Pflegeelternteil)

Alterssicherung (für alle Altersstufen gleich)

Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung  (42,53 €/Monat)  (pro Pflegekind ein Pflegeelternteil)

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