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22.06.2022
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Unterstützung aus einem Guss

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt und unterstützt den Auf- bzw. Ausbau einer systematischen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe. Die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX" geben Impulse und greifen die Weiterentwicklungen der Praxis auf.

"Aus der Praxis zu lernen heißt festzustellen, dass die in Kooperation gelebte Verantwortung der Sozialleistungsträger das A und O ist der gemeinsamen Unterstützung für die betroffenen jungen Menschen ist", so der Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., Michael Löher.

Die Empfehlungen machen deutlich, an welchen konkreten Schnittstellen die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit die Abstimmung einer gemeinsamen Integrations- und Hilfeplanung unter Beteiligung des jungen Menschen erfordert.

"Der Übergang von der Schule in den Beruf ist einer der wesentlichen Schritte im Leben eines jeden jungen Menschen. Die Empfehlungen geben den Kooperationspartnern ein Rüstzeug für die gemeinsam zu gestaltenden Schnittstellen an die Hand. Wir können es uns gesellschaftlich nicht leisten, junge Menschen ohne Berufsperspektive zu lassen. Deswegen möchten wir mit diesen Empfehlungen die systematische und verbindliche Verantwortungsgemeinschaft stärken und ihre Fortschritte in der Praxis unterstützen", erläutert Michael Löher.

Inhaltsverzeichnis der Empfehlung

Inhalt A. Grundsätze der Kooperation zur Unterstützung des Übergangs Schule – Beruf  

  1. Ausgangslage und Zielsetzung
  2. Handeln in Verantwortungsgemeinschaft
  3. Zielgruppe
  4. Niemand darf verloren gehen!
  5. Einbindung von Schule

B. Lösungspotenziale an den Kooperationsschnittstellen

  1. Individuelle Förderplanung
  2. Übergänge in der Zuständigkeit
  3. Planung von Angeboten und Maßnahmen
  4. Information

C. Fazit 

Auszüge aus dem Fazit der Empfehlungen

Es ist der sozial- und arbeitsmarktpolitische Auftrag der genannten Rechtskreise, für alle jungen Menschen einen guten Weg in die berufliche Zukunft und ein erfülltes, sinnstiftendes Arbeitsleben möglich zu machen, in dem sie einen festen Platz in der Gesellschaft haben und ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit sichern können. Aber es ist auch aus wirtschaftlichen Gründen vernünftig, alle Anstrengungen zu unternehmen, die kritische Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf für alle jungen Menschen erfolgreich zu gestalten. Es ist ein Beitrag zu nachhaltiger Fachkräftesicherung, ebenso wie zu Verhinderung von Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung und dem Bedarf dauerhafter staatlicher Unterstützung beim Lebensunterhalt.

Das Bestehen unterschiedlicher rechtlicher Zuständigkeiten mit daraus resultierenden Finanzierungsmöglichkeiten und institutioneller Handlungslogiken ist stets eine Herausforderung, vor allem auch für die betroffenen jungen Menschen selbst. Sie am Übergang Schule – Beruf wirksam zu unterstützen und zu verhindern, dass sie sich im Geflecht der Zuständigkeit verlieren, setzt voraus, die jungen Menschen ernst zu nehmen, ihre vielfältigen Lebenslagen zu achten und sie zu beteiligen. Die gemeinsame Verantwortung der beteiligten Rechtskreise und die gemeinsame Haltung, dass der junge Mensch mit seinen Potenzialen, Wünschen und seinem konkreten Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt der abgestimmten Handlungen steht, sollte als Ausgangspunkt der Kooperation auch für die jungen Menschen jederzeit erkennbar sein.

Wenn es um eine qualitativ gute Herangehensweise in der Betreuung und Unterstützung gehen soll, reicht es nicht aus, Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendamt gemeinsam unter einem Dach zu platzieren. Angesichts der Vielzahl von Schnittstellen im gegliederten System und insbesondere in der Rehabilitation ist daher eine bessere Zusammenarbeit und Abstimmung dieser Leistungsträger, aber auch der anderen relevanten Akteure erforderlich.31 Es muss auch innerhalb der Organisation ebenso wie im Verhältnis zwischen ihnen eine Kultur gemeinsam wahrgenommener Verantwortung für die jungen Menschen entwickelt und gepflegt werden, die eine neue Qualität der Leistungen der einzelnen Systeme möglich macht. Insbesondere die Zusammenführung der Prozesse der individuellen Förderung und eine gemeinsame Fallarbeit wie Maßnahmeplanung kann so zu einer Förderung aus einem Guss führen, die sich am Interesse und den Bedarfen des einzelnen jungen Menschen orientiert.

Pressemitteilung des DV vom 21. Juni 2022

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