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Neue Begrifflichkeiten durch das FamFG
Themen:
Aus dem VerfahrensPFLEGER wurde der VerfahrensBEISTAND,
aus dem KLÄGER wird jetzt der ANTRAGSTELLER,
statt einer KLAGE ist nun ein ANTRAG zu stellen,
der PROZESS wird nun ein VERFAHREN,
er ergehen keine URTEILE mehr sondern BESCHLÜSSE
aus PARTEIEN wurden nun BETEILIGTE.
Letzte Aktualisierung am:
02.10.2009