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Basiswissen

Neue Begrifflichkeiten durch das FamFG

Durch das FamFG wurden neue Begriffe eingeführt und alte Begriffe verändert

Aus dem VerfahrensPFLEGER wurde der VerfahrensBEISTAND,
aus dem KLÄGER wird jetzt der ANTRAGSTELLER,
statt einer KLAGE ist nun ein ANTRAG zu stellen,
der PROZESS wird nun ein VERFAHREN,
er ergehen keine URTEILE mehr sondern BESCHLÜSSE
aus PARTEIEN wurden nun BETEILIGTE.

Letzte Aktualisierung am: 
02.10.2009