Die Schulbegleitung ist eine Integrationshilfe und eine Leistung der Eingliederungshilfe. Bei seelischen Behinderungen wird sie für Kinder und Jugendliche und teils auch für junge Erwachsene über die Jugendhilfe finanziert. Bei körperlichen und geistigen Behinderungen sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes - KJSG - im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fachlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. nun mit einer Serie von Arbeitspapieren - IMPUL!SE. Diese Papiere in Form fachlicher Beiträge erscheinen in unregelmäßigen Abständen und sind für Interessierte kostenfrei. Soeben ist das Impulspapier Nr. 3 erschienen.
Die AFET veröffentlicht ihr zwölftes IMPUL!SE-Papier. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den Fragen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und der Stärkung der Rechtsposition aller jungen Menschen.
In einem Zwischenruf weisen die Erziehungsfachverbände AFET, BVkE, EREV und IGjH darauf hin, dass der Schutzauftrag für die Jugendämter und die freien Träger unberührt von der Pandemie bleiben muss. Die Kindeswohl sichernden Maßnahmen bedürfen einer Anpassung an die aktuelle Situation und den damit verbundenen Gesundheitsschutz. Persönliche Kontakte müssen unter Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle wahrgenommen werden. Gleichwohl ist eine (auch digitale) aktive und regelmäßige Kontaktsuche zu den Adressat_innen unerlässlich. Die geänderten Betreuungsinhalte und -rahmenbedingungen müssen auch mit den Eltern und Kindern zeitnah kommuniziert werden.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat aktuelle Informationen zusammengestellt, die von allgemeiner Relevanz sind, vor allem aber die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
die Zukunft mit Kindern und Jugendlichen gestalten
Impulspapier der Fachverbände für Erziehungshilfen zu den Koalitionsgesprächen für eine zukünftige Bundesregierung. "Die zukünftige Bundesregierung muss die Zukunftsgestaltung aller Kinder und Jugendlichen erkennbar im Blick haben und unter anderem ihre digitale, soziale und kulturelle Teilhabe stärken". Besonders hervorgerufen werden drei Themen: der DigitalPakt, das Grundrecht auf Wohnen für alle jungen Menschen und die Inklusion.
AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hat relevante Aspekte aus dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 für die Kinder und Jugendhilfe/Kinder und Jugendliche zusammengestellt. Der Koalitionsvertrag sieht u.a. vor, dass die Kostenbeteiligung für Pflege- und Heimkinder komplett gestrichen werden soll.
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe hat einen Artikel von Prof. Dr. Schäfer / Prof. Dr. Fengler veröffentlicht, der sich mit der immer wiederkehrenden Tätigkeit des Verhandelns von Fachkräften in der Sozialen Arbeit beschäftigt.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
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„Große Lösung“ und Inklusion – eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände IGfH und AFET - Rückmeldungen