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Bundesgerichtshof

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

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vom: 
06.02.2019

Kindeswohlgefährdung im rechtlichen Sinne

Der Bundesgerichtshof erläutert in einem Beschluss die rechtlichen Bedingungen, unter denen von einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB ausgegangen werden muss.
Gerichtsbeschluss erklärt

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vom: 
18.12.2019

Beschwerderecht von Pflegeeltern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Urteil das Beschwerderecht von Pflegeeltern abgelehnt und dies ausführlich begründet. Darüber hinaus ging es in diesem Verfahren auch um die Beschwerdemöglichkeit ehemaliger Pflegeeltern z.B. in Fragen der Bestellung eines Ergänzungspflegers.
Gerichtsbeschluss erklärt

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Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

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vom: 
07.09.2011

Minderjähriges Kind als formeller Verfahrensbeteiligter in Kindschaftsverfahren

Auch im Fall eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kind darf den Eltern die Vertretungsbefugnis im Zusammenhang mit einem Kindschaftsverfahren dann nicht entzogen werden, wenn bereits durch die Bestellung eines Verfahrensbeistands für eine wirksame Interessenvertretung des Kindes Sorge getragen werden kann
Gerichtsbeschluss

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vom: 
04.06.2014

Ein noch teilweise sorgeberechtigter Elternteil ist am Verfahren nach $ 1632.4 zu beteiligen

Der Elternteil, dem u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
22.01.2014

Verbleibensanordnung oder teilweiser Entzug der Sorge

Wenn die sorgeberechtigten Eltern eines Pflegekindes von diesen die Herausgabe verlangen, so stellt sich die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung auch durch eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als ein milderes Mittel gegenüber Maßnahmen nach § 1666 BGB wie etwa dem (teilweisen) Sorgerechtsentzug abgewendet werden kann.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
05.10.2014

Keine Aufhebung der Minderjährigenadoption nach Volljährigkeit

Nach Eintritt der Volljährigkeit ist eine Minderjährigenadoption auch bei schwersten Verfehlungen des Adoptivvaters nicht mehr aufhebbar
Gerichtsbeschluss

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vom: 
27.01.2014

Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

Der BGH hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
14.10.1996

Adoption bei unverschuldeter Erziehungsunfähigkeit der Eltern

Bei unverschuldeter Unfähigkeit der Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes kann die Einwilligung in die Adoption nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch bei Unterbleiben der Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Im Rahmen des {BGB § 1748 II} kommt es nicht darauf an, ob das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
16.11.2016

Herausgabeanspruch - Verbleibensantrag - Beteiligung der Pflegeeltern

Kein Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bei fehlendem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie und Einleitung des Verfahrens über die Verbleibensanordnung
Gerichtsbeschluss

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vom: 
21.10.2004

Amtshaftung eines Jugendamtes für Mißhandlung eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern

Zur Verpflichtung des nach einem Umzug der Pflegefamilie erstmals zuständig gewordenen Jugendamtes, sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übernahme der Zuständigkeit ein eigenes Bild von dem Pflegekind und der Pflegefamilie zu verschaffen ("Antrittsbesuch") Amtshaftung eines Jugendamtes bei Mißhandlung eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern
Gerichtsbeschluss

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vom: 
13.04.2005

Kein Beschwerderecht für Pflegeeltern

Pflegeeltern sind nicht berechtigt, Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts einzulegen, in der den Eltern ein Umgangsrecht mit dem Kind eingeräumt wurde (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98 - FamRZ 2000, 219 und vom 11. September 2003 - XII ZB 30/01 - FamRZ 2004, 102).
Gerichtsbeschluss

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vom: 
03.10.2005

Pflegegeld kann nicht gepfändet werden

Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" ist unpfändbar
Gerichtsbeschluss

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vom: 
06.07.2006

Abschluss eines Pflegevertrages und Schadenshaftung des Jugendamtes

Der Abschluss eines Pflegevertrages erfolgt nicht zwischen dem Jugendamt und den Pflegepersonen sondern zwischen den Personensorgeberechtigten des Pflegekindes und den Pflegepersonen. Aus diesem Grund hat das zuständige Jugendamt keine Schadensersatzpflicht, wenn den Pflegepersonen Schaden durch Beschädigung von Mobiliar etc. entsteht.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
19.01.2022

Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
13.04.2005

Kein Beschwerderecht von Pflegeeltern in Umgangsverfahren

Pflegeeltern haben kein Recht, Beschwerde gegen eine gerichtliche Umgangsregelung einzulegen. Umgangsentschei-dungen greifen nicht in den Rechtskreis der Pflegeeltern ein, der sich lediglich auf die Verbleibensanordnung und das Recht zur Vertretung der Eltern in Sorgerechtsangelegenheiten erstreckt.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
23.02.2006

Keine Haftung des Jugendamtes für Verschulden der Pflegeeltern während der Betreuungszeit

Der Träger des Jugendamts, dessen Mitarbeiter ein Kind auf der Grundlage der §§ 42, 43 SGB VIII vorläufig in einer Pflegefamilie unterbringen, haftet nicht für ein Verschulden der Pflegeeltern während der Betreuungszeit, durch das das Kind einen (gesundheitlichen) Schaden erleidet.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
17.02.2010

Unzulässigkeit, Eltern zur Teilnahme an einer sachverständigen Begutachtung zu verpflichten

Im Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil mangels gesetzlicher Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder psychiatrisch oder psychologisch untersuchen zu lassen
Gerichtsbeschluss

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vom: 
15.09.2010

Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

Beklagter hält Aufkommen für den Unterhalt der Mutter für unbillige Härte. Die Mutter hat das Kind nur zeitweise versorgt und es besteht kein Kontakt mehr zwischen Mutter und Kind. Unterhaltsanspruch ist dadurch nicht verwirkt. Psychische Erkrankung kann nicht Anspruchsverluste zur Folge haben. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter rechtfertigt keine Übertragung der Unterhaltslast auf den Staat

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