Der Gesetzentwurf und die Erläuterungen dazu umfassen insgesamt 473 Seiten. Im Gesetzentwurf gibt es auch erstmalig Regelungen zur Zusammenarbeit von Pflegepersonen und Vormündern, wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern lebt. Wir haben hier die entsprechenden Erläuterungen und Entwürfe der Paragrafen zusammengestellt. Da eine Vielzahl von Pflegepersonen auch Vormünder ihrer Pflegekinder sind oder daran Interesse haben, es zu werden, haben wir auch die Auszüge über ehrenamtliche Vormundschaften herausgezogen. Von Bedeutung finden wir auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Vormund zu beauftragen, um mit der Suche nach dem geeigneten Vormund mehr Zeit zu haben.
Das Deutsche Institut für Jungendhilfe und Familienrecht - DIJuF - veröffentlicht die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - BMJV - erarbeiteten Eckpunkte für eine weitere Reform der Vormundschaft und stellt dazu ein Diskussionsforum zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Diskussionsteilentwurf über die Reform des Vormundschaftsrechts mit Stand 18.August 2016 veröffentlicht. Im Bereich der Vormundschaft soll das BGB neu gefasst werden. Der Teilentwurf beschäftigt sich mit der Begründung, der Führung und der Beendigung der Vormundschaft.
Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.