Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. hat eine Bestandsaufnahme zum KJSG für Pflegekinder mit Behinderungen und ihre Pflegefamilien erarbeitet. Kerstin Held schreibt dazu: Viel zu viel bleibt offen oder unklar: Das jetzt beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) legt zwar den Grundstein für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, bringt unseren Kindern mit Behinderung und deren Pflegefamilien erstmal kaum Verbesserungen.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. macht auf mögliche Gefahren und Nachteile aufmerksam, wenn Kinder aus der Ukraine - mit oder ohne Behinderung - nur über private Initiativen in Familien untergebracht werden. Der Bundesverband weist darauf hin, dass im Rahmen der Schutzrechte der Kinder Vermittlung von Kindern nur durch Jugendämter oder von ihnen legitimierte Jugendhilfeträger erfolgen sollte.
Der vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und verschiedenen Befürwortern geplante Bundesverband FASD ist noch in seiner Gründungsphase, kommt aber dem Ziel einer gemeinsamen Selbstvertretung der von FASD-Betroffenen und ihren Pflegefamilien näher.
Wir sind von einer inklusiven Pflegekinderhilfe weiter entfernt denn je. Tatsächlich dreht sich die Spirale weiter nach unten. Mangelnde Übergangsparagraphen, keine Kontinuitätssicherung, keine Rechtssicherheit, „unsere“ Kinder finden ihre Pflegefamilien zufällig und nicht gesetzlich beansprucht, keine Rahmenbedingungen für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung. Veröffentlichung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zur geplanten Demonstration in Berlin.
In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht - darauf will der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in einer Demonstration aufmerksam machen.
Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird
Die Verunsicherung bei Pflegeeltern und jungen Menschen ist riesengroß, wenn das Pflegekind sich der Volljährigkeit nähert. Was ändert sich? Was bleibt? Wer ist jetzt zuständig? Besonders schwierig wird es, wenn Leistungen für den jungen Menschen nun von einem anderen Leistungsträger übernommen werden - z.B. von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe gewechselt werden muss. Viele dringende Fragen zum Erwachsen werden von Pflegekindern mit Behinderungen können auf der Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin am 27. - 28.11.2019 beantwortet werden. Die Teilnahme an dieser Tagung ist kostenfrei.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. hat im Januar 2021 einen Ausschuss gegründet, der sich speziell mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FASD) und seinen Auswirkungen befasst. Der Ausschuss hat das Ziel, die Arbeit von Fachkräften zum Fetalen Alkoholsyndrom zu bündeln und Experten zu vernetzen.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. fasst zusammen, wie desaströs sich die Corona-Pandemie auf die Beratung, Begleitung und Vermittlung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien auswirkt. Zum Schluss des Artikels heißt es: "Wir sind komplett aus dem Blick geraten. Anders kann man es nicht nennen."
Die vorliegende Profilbeschreibung ist aus Sicht des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. unter Mitwirkung der interdisziplinären Fachgruppe „Inklusive Pflegekinderhilfe“ entstanden und als Orientierung gedacht. Kontroverse Diskussionen und intensive Gespräche haben diese Veröffentlichung und das Meinungsbild angeregt. Der BbP begrüßt ausdrücklich weitere Impulse und Anregungen von der Basis bis zur Fachwelt und nimmt diese gerne mit in die laufende Arbeit auf.
Wie soll die künftige inklusive Jugendhilfe im Detail ausgestaltet werden? Zum neuen Gesetzgebungsprozess und für künftige Beratungen veröffentlicht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ein Arbeitspapier.
Zur 3. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ zum Thema „Art und Umfang der Leistungen (2. Teil)“ am 20.04.2023 im Bundesfamilienministerium in Berlin veröffentlicht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. eine Stellungnahme zu Art und Umfang der Leistungen (2, Teil), Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan und Teilhabeplanung.
Der Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. hat zu den Ergebnisse der vierten Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ eine Stellungnahme zum Beteiligungsprozess zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.
Im ausführlichen Bericht über die Demonstration des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder im Juli 2017 in Berlin erfahren Sie auch noch einmal die Forderungen des Bundesverbandes.
Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände
Die bundesweiten Adoptiv- und Pflegefamilienverbände AGENDA-Pflegefamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und PFAD-Bundesverband e.V. haben zur neu beginnenden Diskussion der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ist mit dem Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes ausgezeichnet worden. Am Montag, 16. April 2018, nahm der BbP-Vorstand die Auszeichnung gemeinsam entgegen. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wurde beim 24. Tag des Kindeswohls in Holzminden übergeben.
PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien haben die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet. BiP tritt die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand und versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative. BiP baut auf der dort gemeinsam geleisteten Arbeit auf und versteht sich als gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien
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Das neue KJSG ist für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung eine Enttäuschung!