In der Pressemitteilung vom 20. September 2022 teilte das Landessozialgericht NRW einen Beschluss mit, in dem einem Pflegekind bei Tod beider Pflegeelternteile keine Waisenrente zusteht, wenn noch leibliche Eltern leben. Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch darauf aus