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Rechtliche Regelungen
Gerichtsbeschluss
von:
Landgericht Köln
vom:
31.07.2000
Sachaufklärung für die Bestellung eines Vormunds bzw. Verfahrenspflegers
Die Eltern müssen aufgeklärt und angehört werden wenn ein Vormund bestellt wird, eine Vormundschaftswechsel vollzogen werden soll oder ein Verfahrenspfleger bestellt werden soll.
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