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Landgericht Köln

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
31.07.2000

Sachaufklärung für die Bestellung eines Vormunds bzw. Verfahrenspflegers

Die Eltern müssen aufgeklärt und angehört werden wenn ein Vormund bestellt wird, eine Vormundschaftswechsel vollzogen werden soll oder ein Verfahrenspfleger bestellt werden soll.