Das Miteinander von Frühen Hilfen und ASD im Jugendamt gestalten
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und das LVR-Landesjugendamt Rheinland haben eine Arbeitshilfe für Jugendämter veröffentlicht, um die Zusammenarbeit des „Allgemeinen Sozialen Dienstes“ (ASD) mit dem Arbeitsfeld der „Frühen Hilfen“ zu unterstützen. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Auch Adoptiv- und Pflegefamilien können diese Hilfen in Anspruch nehmen.