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Oberlandesgericht Koblenz

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
23.10.2013

Zur religiösen Erziehung eines Pflegekindes

Der Vormund hat das Recht auf Entscheidung, wenn es keine vorherige Entscheidung der Eltern gegeben hat. Die Entscheidung des Vormundes, das Kind in der Religion seiner Pflegeeltern, bei denen das Kind dauerhaft untergebracht ist - taufen zu lassen, entspricht dem Wohl des Kindes.