Vor etwa 35 Jahren begannen Pflege- und Adoptiveltern sich in Gruppen und später in Vereinen zu treffen. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass es unbedingt notwendig wurde, das Denken im Pflege- und Adoptivkinderwesen um die Erfahrungen und Vorstellungen der betroffenen Pflege- und Adoptivfamilien zu erweitern. Es entstand ein umfassender Selbsthilfebereich auf verschiedenen regionalen Ebenen.
Vor etwa 35 Jahren begannen Pflege- und Adoptiveltern sich in Gruppen und später in Vereinen zu treffen. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass es unbedingt notwendig wurde, das Denken im Pflege- und Adoptivkinderwesen um die Erfahrungen und Vorstellungen der betroffenen Pflege- und Adoptivfamilien zu erweitern. Es entstand ein umfassender Selbsthilfebereich auf verschiedenen regionalen Ebenen.
Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.
PFAD Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen eine Verbesserung für die Pflegekinder nicht aufgenommen hat.
Schnelle Reaktion von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zur Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Zeit nicht in Kraft zu setzen.
Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert. Seit 2005 schreibt § 39 SGB VIII Absatz 4 die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006 wurde dies als zu gering kritisiert
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
Vier bundesweit tätige Pflegefamilienverbände haben sich zu einem 'Runden Tisch der Pflege- und Adoptivfamilien' zusammengeschlossen und ihre erste gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Seit Herbst 2014 erreichen den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien täglich mindestens zwei Anfragen von betroffenen Adoptivmüttern, die keine Erziehungsleistung für ihre Adoptivkinder anerkannt bekommen. Eine Stellungnahme vom Bundesverband PFAD e.V. zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente.
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
von:
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes