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Verwaltungsgericht Oldenburg

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
27.05.2014

Jugendhilfe für jungen Volljährigen - Betreuung in einer Pflegefamilie

Einer Leistung nach §§ 41, 33 SGB VIII steht nicht entgegen, dass der körperlich und geistig behinderte junge Volljährige niemals zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in der Lage sein wird.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
14.12.2009

Vertraulichkeit einer Anzeige beim Jugendamt

Hinweise eines Informanten auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung stellen einschließlich der Informationen über seine Person anvertraute Daten i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dar und dürfen nur (unabhängig davon, ob der Hinweis wider besseres Wissen und in Schädigungsabsicht erfolgte) in den gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 SGB VIII genannten Fällen weitergegeben werden.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
16.02.2009

Selbstbeschaffung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Aufwendungsersatz wegen einer selbstbeschaffenen Hilfe kann nur verlang werden, wenn der Hilfebedarf rechtszeitig beim Jugendamt beantragt wurde.