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Verwaltungsgericht des Saarlandes

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
20.03.2009

Angemessene Alterssicherung nach § 33 SGB VIII

Alle Anlagen sind angemessen, die erst mit Eintritt des Ruhestandes fällig werden. Die Erstattung ist Teil der pauschalen Pflegegeld-Leistung und damit pro Pflegekind zu gewähren.