Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs) sind familienorientierte Lebensgemeinschaften mit einer innewohnenden Fachkraft, die in der Regel ein bis zwei Kinder in ihre Lebensgemeinschaft aufnehmen und gesetzlich der Heimerziehung zugeordnet werden (§ 34 SGB VIII). Bei dem Träger P.E.B.e.V. werden die SPLGs unter die Überschrift "familienanaloge Lebensgemeinschaften" (LGs) gefasst. Deshalb sprechen wir im weiteren Text von sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLGs) oder (familienanalogen) Lebensgemeinschaften (LGs).