Das Land NRW plant ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zur Frage von Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien hat das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. eine Stellungnahme an die Politik in NRW versandt.
Die Einrichtung einer individuellen Schulbegleitung kann für einzelne Schüler zur Sicherstellung einer angemessenen Schulbildung notwendig sein. Einrichtung und Aufgabe einer Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen.
Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF Verfahren)
Eine Information zur schulischen Sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit FASD in allgemeinbildenden Schulen, Berufskollegs und Förderschulen in NRW.
Für die Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien gibt es unterschiedliche rechtliche Vorschriften, die sich an der Art und dem Grad der Behinderung messen. In der letzten Zeit sind wesentliche gesetzliche Vorschriften verändert worden, so dass nun neue Leistungsvorschriften und Anspruchsberechtigungen gelten. Hier eine umfassende aktuelle Zusammenfassung.
Mit Volljährigkeit endet für die meisten Jugendlichen mit Behinderung die Hilfe zur Erziehung und es steht ein Wechsel in die Sozialhilfe an. Welche Möglichkeiten stehen jungen Volljährigen mit Behinderungen zur Verfügung?
Was ist bei der Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen und entsprechendem Förderbedarf sowohl von speziellen Fachkräften als auch von Pflegefamilien zu beachten? Was müssen die Beteiligten wissen? Der Artikel gibt sehr umfassende Antworten auf alle inhaltlichen und rechtlichen Fragen.
Unter dem Thema "Wege finden - Türen öffnen" wurde die fachliche Diskussion um das Fehlen einer eindeutigen und bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geführt, welche es ermöglichen würde, Pflegeverhältnisse auch für Kinder mit chronischen Krankheiten und Behinderungen als Regelangebot einzurichten.
Bericht über die Bundesfachtagung am 14. März 2007 von Mériem Diouani-Streek, Johann Wolfgang Goethe Universität
Die Betreuung, Pflege und Erziehung eines Kindes mit Behinderung ist eine große zeitliche und kräftemäßige Beanspruchung und verlangt eine hohe Belastbarkeit. Es erfordert einen hohen Zeitaufwand für pflegerische Tätigkeiten, Hilfestellungen und Beaufsichtigung. Damit Pflegefamilien langfristig diesen außerordentlichen Anforderungen gerecht werden können, benötigen sie ausreichend unterstützende Hilfen sowie Entlastungsangebote.
Frauke Zottmann-Neumeister, Sachgebietsleiterin Sonderpädagogische Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, stellt das Hilfeangebot der Sonderpädagogischen Pflegstellen vor und informiert über die hierbei auftretende Problematik der ungeklärten Rechtssituation.
Ein Blick auf die veränderte Praxis bei der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien aus der Sicht des des Zentralen Fachdienstes für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen der Diakonie in Düsseldorf
Bisher wird die Förderung von Schülern mit FASD an Förder- und Regelschulen mehr oder weniger dem Zufall überlassen. Das hat zur Folge, dass die Schullaufbahn von Kindern mit FASD von Umschulungen, Abbrüchen und Niederlagen geprägt ist.
Inklusion ist ein pädagogisches Konzept von optimierter und erweiterter Integration, das beinhaltet, ein angemessenes Entwicklungs- und Lernumfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, einschließlich für Kinder und Jugendliche mit FASD.
Soll in der Hilfeplanung über die Unterbringung in einer Pflegefamilie entschieden werden, sollten hieran neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, den gesetzlichen Vertretern des Kindes evtl. auch weitere unterschiedliche Fachkräfte wie Ärzte, Therapeuten, Lehrer etc. hinzugezogen werden. Nach einer Entscheidung zur Unterbringung des behinderten Kindes in einer Pflegefamilie ist mit allen Beteiligten der durch die Behinderung anfallende Bedarf zu ermitteln. In diesem Fachartikel finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Kinder mit Behinderungen haben das Recht in einer Familie aufzuwachsen. Kann das Kind nicht in seiner Ursprungsfamilie leben, so ist ihm ein Leben in einere anderen Familie zu ermöglichen.
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Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien