Zunehmend haben auch Familien von Mitbürgern mit Migrationshintergrund Bedarf an Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege. Um den Kindern dieser Familien ein weiteres Aufwachsen in der ihnen bekannten Kultur zu ermöglichen geht die Stadt Mönchengladbach einen neuen Weg.
Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
Seit einigen Jahren qualifiziert der PFAD-Niedersachsen e.V. erfahrene Pflegeeltern zu Beiständen im Sinne des § 13 SGB X, damit diese andere Pflegeeltern in schwierigen Situationen begleiten können, wobei immer das Interesse des Pflegekindes im Vordergrund steht.
Wenn Eltern den Alltag nicht geregelt bekommen und ihre Kinder vernachlässigen, übernehmen häufig die ältesten Kinder die Rolle des Versorgers und Kümmerers für Mutter und Geschwister. Viele Kinder erlebten genau diese Situation, bevor sie in eine Pflegefamilie übersiedelten. Das Gefühl der Verantwortlichkeit für ihre Familie veränderte sich für die meisten Kinder durch ihren Lebenswechsel jedoch nicht.
Dieser Erfahrungsbericht macht auf eine Versicherungslücke für Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, denn hier geht es um einen Schaden, der vom Kind mit möglicher Einsicht in die Verantwortlichkeit seines Verhaltens (oder auch mit Mutwilligkeit) verursacht wurde.
Die Pflegemutter ist ausgebildete Erzieherin und Krankenschwester, der Pflegevater ist Gymnasiallehrer. Die Pflegeeltern haben bewusst keine Sonderpflege oder Erziehungsstelle gewollt und sagten dazu: „damit wir als Familie nicht zu sehr belastet wurden“.
Die Pflegeeltern haben 4 leibliche Kinder und hatten 6 Dauerpflegekinder. Dazu haben sie noch einige Bereitschaftspflegekinder aufgenommen, die fast alle Schulkinder waren
Zunehmend erhalten wir Anfragen zu Besuchskontakten der Pflegekinder mit ihren leiblichen Eltern in der momentanen Krise. Es fragen Pflegeeltern aber auch Fachkräfte der Jugendämter und freien Träger, wie sie mit den Besuchskontakten umgehen sollen in einer Zeit, in der alle Abstand halten müssen, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir haben uns Gedanken zum Thema gemacht und bitten darüberhinaus auch SIE, Pflegeeltern und Fachkräfte durch IHRE Überlegungen und Vorschläge zu unterstützen.
Vor einigen Jahren wurde ich Verfahrensbeiständin eines Jungen, der mit 1/2 Jahr in die Pflegefamilie gekommen war und nun fünf Jahre dort lebte. Nachdem anfänglich die Besuchskontakte gut klappten, wurden diese mit der Zeit unregelmäßiger und es kam zu einem Rückführungswunsch der Mutter. Diese Situation brachte das Kind in Loyalitätskonflikte, die er dadurch zu lösen versuchte, dass er seine Mutter nicht mehr sehen wollte. Die Mutter stellte einen Antrag auf Klärung der Besuchskontakte, die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib.
Verschriftlichung des Radio-Intervies auf SWR2 Forum v. 24.10.2012
Redaktionsleitung und Interviewerin: Susanne Kaufmann
Teilnehmer: Henrike Hopp, Sibylle Schotten-Stehle, Prof. Klaus Wolf
Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Mit sechs Jahren wird ein Junge von einer Pflegefamilie aufgenommen. Sieben - oft schwierige Jahre - bleibt er dort, dann möchte er bei seinem Vater leben. Er zieht zu ihm. Die Pflegefamilie ist geschockt und versucht, irgendwie damit klar zu kommen.
In vielen Gruppentreffen sprachen die Pflegeeltern über das Verhalten ihres Pflegekindes und holten sich Kraft und Erfahrung bei den anderen Gruppenteilnehmern. Nachdem das Mädchen drei Jahren bei ihnen war, erfuhren sie, dass ihr Pflegekind durch den leiblichen Vater missbraucht worden war und dies in den regelmäßigen Besuchskontakten auch immer wieder geschah.
Im Interview erklärt Susanne Lambeck, Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis, mit dem Schwerpunkt Pflegekinder mit Behinderung, was passiert, wenn Kinder sich sicher und geschützt fühlen und was passiert, wenn dies nicht der Fall ist.
Ab in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird die Kostenheransziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe verändert werden. Der bisherige Kostenheranziehungssatz von 75 % des Einkommens des jungen Menschen wird sich auf 25 % verrringern.
Die zehn Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises haben vor achtzehn Jahren einen Arbeitskreis gegründet, um die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe in ihren Kommunen zu verbessern und gemeinsam Dinge zu ermöglichen, die ein einzelnes Jugendamt nicht schaffen könnte. Ein Höhepunkt dieses Netzwerkes war der gemeinsame Pflegefamilientag aller Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Seit einer Gesetzesänderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes von 26. Nov. 2015 müssen Vermittlungsakten ab dem Geburtsdatum des adoptierten Kindes 100 Jahre aufbewahrt werden.
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Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe